Stadtentwicklung
Nachhaltiges Wohnen und Leben mit hoher Qualität
Um die Stadt auch künftig lebenswert und erfolgreich zu halten, erarbeitet die Stadtverwaltung stets neue und innovative Konzepte für verschiedene Bereiche der Stadtentwicklung. Einen Überblick über die aktuell geplanten städtischen Konzepte finden Sie hier.
Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“ – Volksfestplatz

Mit der Entscheidung des Gemeinderats im September 2016 bzw. mit der Bekanntmachung der Sanierungssatzung Anfang Oktober 2016 wurde das Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“ förmlich festgelegt. Ziel ist die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel, Konflikte und Missstände. Dazu ist neben einem Neuordnungskonzept (Masterplanung „Östliche Innenstadt“) auch die Mitwirkung Privater entscheidend.
Infobroschüre „Östliche Innenstadt“

Die Sanierung und Neugestaltung des Festplatzes sowie den angrenzenden Flächen werden das Gesicht Crailsheims verändern. Die Broschüre "Östliche Innenstadt" bietet hierzu einen Überblick über die aktuelle Planung und die künftigen Umsetzungsabschnitte.
Sie entstand anlässlich des 50-jährigen Jubiläums zum Tag der Städtebauförderung und soll zur umfassenden Bürgerinformation beitragen. Durch zahlreiche Visualisierungen und Ansichten erhält man schon heute einen Eindruck von dem künftigen, neuen Gesicht Crailsheims.
Infobroschüre Östliche Innenstadt (20 MB)
Abgrenzungsgebiet
Das Gebiet rund um den Volksfestplatz hat insgesamt eine Fläche von 25 ha und umfasst neben der Festplatzfläche auch viele Randbereiche. Das Sanierungsgebiet wurde 2017 nochmals in Teilbereichen erweitert, um die Spital- und Gartenstraße sowie den Weg am Lammgarten.
Abgrenzungsplan (9,4 MB)
Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung
In Vorbereitung zur Festlegung des Sanierungsgebiets wurden 2016 entsprechend § 141 BauGB vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Mängel, Konflikte oder Missstände im Untersuchungsgebiet aufzuzeigen, um eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierung zu erhalten.
Ergebnisbericht der Vorbereitenden Untersuchung (5,6 MB)
Grundsätze der privaten Förderung
Zur Erreichung der Sanierungsziele ist neben der Durchführung von öffentlichen Maßnahmen auch die Mitwirkung von Privaten von entscheidender Bedeutung. Dazu wird die Durchführung privater Maßnahmen gefördert, beispielsweise umfassende Gebäudesanierungen. Neben steuerlichen Vorteilen gewährt die Stadt Crailsheim Zuschüsse zur Erneuerung privater Gebäude. Die Höhe der Förderung und weitere Details beurteilen sich nach den entsprechenden Fördergrundsätzen. Diese wurden im September 2016 vom Gemeinderat beschlossen.
Sitzungsvorlage mit Fördergrundsätzen (476 KB)
Masterplanung "Östliche Innenstadt"
Der Masterplan „Östliche Innenstadt“ stellt das eigentliche Neuordnungskonzept des Sanierungsgebiets dar. Nach einem intensiven Planungsprozess wurde der finale Masterplan im Dezember 2019 vom Gemeinderat beschlossen. Der Masterplan selbst entfaltet zwar noch keine Rechtskraft, dient aber als Zielvorgabe für die weitere konkretisierende Planung. Er trifft Aussagen über die Struktur des Festplatzes, seiner Randbereiche und zeigt beispielsweise im Umgang mit dem heutigen Finanzamt visionäre Ansätze auf.
Masterplan „Östliche Innenstadt“ (5,9 MB)
Sitzungsvorlage mit allen Einzelplänen (31,3 MB)
Planungsprozess
Bis zur Ausarbeitung hatte der Masterplan aber bereits einen langen Weg hinter sich. Im April 2017 wurde die Ausschreibungsgrundlage vom Gemeinderat beschlossen, in welcher u.a. die Zielsetzungen für das Gebiet formuliert wurden. Einer der zentralen Aspekte für den Festplatz war und ist bspw. die Berücksichtigung des Fränkischen Volksfestes sowie der Erhalt des großen Parkplatzangebots.
Um eine große Bandbreite an Ideen und Planungsansätzen zu erhalten, wurde eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Dabei wurden vier Planungsbüros parallel für die gleiche Planleistung und das gleiche Aufgabengebiet beauftragt. Die Beauftragung erfolgte Ende Juni 2017. Nach einer intensiven Bearbeitung wurden im Juni 2018 die Ergebnisse vorgestellt. Die vier Entwürfe wurden anschließend von Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung bewertet.
Der Entwurf des Büros Humpert & Kösel-Humpert überzeugte alle Beteiligten und wurde in der Konsequenz vom Gemeinderat zur weiteren Überarbeitung ausgewählt (März 2019) und in seiner überarbeiteten Form beschlossen (Dezember 2019). Zur Nachvollziehbarkeit des Prozesses sind die ursprünglichen Entwürfe – auch von Humpert & Kösel-Humpert vor der Überarbeitung – hier aufgeführt.
Mehrfachbeauftragung „Kalkwiesen“
Abgrenzungsgebiet
Das Gebiet „Kalkwiesen“ umfasst 4,8 ha und liegt relativ zentral westlich des Bahnhofs. Als eine der wenigen größeren unbebauten Flächen im Innenstadtbereich besitzt das Plangebiet eine gewisse städtebauliche Bedeutung. In Randbereichen der Freifläche ist bereits Bebauung vorhanden, die von der Planung unberührt bleibt. So gibt es am nördlichen Rand mit der Engel-Brauerei, einer Tankstelle und einem Autohandel gewerbliche Flächen. Im Osten direkt angrenzend befindet sich Wohnbebauung.
Lageplan im Stadtgebiet (9,4 MB)
Abgrenzung mit umgebenden Nutzungen (13,2 MB)
Ausschreibung
Anfang 2022 wurden die Ausschreibungsunterlagen für eine Mehrfachbeauftragung im Gebiet „Kalkwiesen“ vorbereitet und dem Gemeinderat vorgelegt. Im Vorfeld ist es auch gelungen in das Förderprogramm „Flächengewinnung durch Innenentwicklung“ des Landes Baden-Württemberg aufgenommen zu werden und eine Finanzierung in Höhe von 50% der Planungskosten zu erhalten. Auf Grund der Förderung und der abzurufenden Fördersumme ist für die Mehrfachbeauftragung ein Zeitrahmen bis Ende des Jahres 2022 vorgesehen.
Nach der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen wurden deutschlandweit siebzehn Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit insgesamt fünfzehn eingegangenen Angeboten gab es, trotz des engen zeitlichen Rahmen des Projekts, eine hohe Resonanz. Unter den Angeboten wurden insgesamt drei Büros ausgewählt, die alle mit der Bearbeitung eines städtebaulichen Entwurfes für die Fläche beauftragt wurden.
Planungsprozess

Für die Ausarbeitung der Aufgabenstellung hatten die Büros insgesamt 3 Monate Zeit. Für die Bearbeitung konnten die Büros aus verschiedenen sogenannten „Vertiefungsbausteinen“ wählen. Das ausgewählte Themengebiet, z.B. Sozialer Wohnungsbau, Mobilität oder Klimaanpassung des Quartiers, sollte dann im Rahmen der Ausarbeitung näher betrachtet werden, um eine möglichst große Bandbreite an Ideen und Planungsansätzen zu erhalten. Teil der Planungsaufgabe war dabei auch der Umgang mit den örtlichen Begebenheiten. So waren zu einem die Höhenlage des Gebietes als auch vorherrschende Geräusch- und Geruchsimmissionen zu beachten.
Pläne des Büros Holl Wieden (72,7 MB)
Pläne des Büros Schirmer (12,5 MB)
Erläuterungen des Büros Schirmer (22,8 MB)
Pläne des Büros blocher partners (34,8 MB)
Bauleitplanung

Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist ein ergebnisoffenes, öffentlich-rechtliches Verfahren, das im gesamten Bundesgebiet nach gleichen Vorgaben erfolgt. Die Gemeinden stellen in ihren Gebieten eigenverantwortlich Satzungen auf, die die Bebaubarkeit von Grundstücken verbindlich regeln. Das Baugesetzbuch sieht bei dieser Aufstellung solcher Bebauungspläne verschiedenen Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Im Folgenden können Sie die Unterlagen aktuell laufender Verfahren für die Dauer der Beteiligungsfrist einsehen und sich über künftige Planungen informieren.
Nachdem das Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes abgeschlossen wurde, wird dieser rechtskräftig. Das heißt „hier kann nun gebaut werden“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist meist ein Parallelverfahren, das ähnlich wie das Aufstellen von Bebauungsplänen funktioniert, jedoch keine unmittelbare Auswirkung auf das Bauen an sich hat.
Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren
Bebauungsplan "Kalkwiesen Quartier" Nr. A-2023-1B
Amtliche Bekanntmachung (350 KB)
Abgrenzungsplan (1,5 MB)
Vorläufige Begründung (1,6 MB)
Geruchsgutachten (2,7 MB)
Lärmschutzgutachten (3,9 MB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (3,7 MB)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30.05.2023 bis 30.06.2023
FNP-Änderung "Eulenhof" Nr. G-2023-1F
Amtliche Bekanntmachung (986 KB)
Planteil (1,1 MB)
Vorläufige Begründung (3,5 MB)
Verkehrstechnische Stellungsnahme (1,5 MB)
Relevanzprüfung (5,1 MB)
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.05.2023 bis 23.06.2023.
Bebauungsplan "Eulenhof" Nr. G-2023-1B
Amtliche Bekanntmachung (434 KB)
Abgrenzungsplan (1 MB)
Vorläufige Begründung (2,9 MB)
Verkehrstechnische Stellungsnahme (1,5 MB)
Relevanzprüfung (5,1 MB)
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.05.2023 bis 23.06.2023.
Rechtsverbindliche Flächennutzungs- und Bebauungspläne
Hier finden Sie alle in Kraft getretenen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der letzten 12 Monate. Die weiteren Flächennutzungs- und Bebauungspläne können im BürgerGIS eingesehen werden.
Inkrafttreten Bebauungsplan "Fliegerhorst, 1. Änderung" Nr. 240.1
Amtliche Bekanntmachung (361 KB)
Bebauungsplan (8,6 MB)
Abgrenzungsplan (1,6 MB)
Begründung (3,5 MB)
Örtliche Bauvorschriften (1 MB)
Textteil (122 KB)
Abwägungsergebnis (4,6 MB)
Satzung (415 KB)
Inkrafttreten FNP-Änderung "Gewerbliche Baufläche Lachensee" Nr. 03-2016
Amtliche Bekanntmachung (743 KB)
Planteil (295 KB)
Begründung (2,3 MB)
Abwägungsergebnis (1,9 MB)
Zusammenfassende Erklärung (262 KB)
Umweltbericht (565 KB)
Luftbildauswertung (1,8 MB)
Geräuschkontingentierung (1,1 MB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (2,2 MB)
Umweltbericht Bebauungsplan (567 KB)
Inkrafttreten FNP-Änderung "Wolfsacker" Nr. 05-2017
Amtliche Bekanntmachung (1,3 MB)
Planteil (425 KB)
Begründung (2,8 MB)
Abwägungsergebnis (1,2 MB)
Umweltbericht (1,4 MB)
Zusammenfassende Erklärung (100 KB)
Eingriffs-Ausgleichsbilanz (1,4 MB)
Lärmschutzgutachten (685 KB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (641 KB)
Altlast (1,2 MB)
Geotechnischer Bericht (9,8 MB)
Umweltbericht Bebauungsplan (1,2 MB)
Inkrafttreten Bebauungsplan "Am Schönebürgstadion I" Nr. A-2020-2B
Bebauungsplan (5,9 MB)
Abgrenzungsplan (1,9 MB)
Begründung (6,3 MB)
Texteil (121 KB)
Örtliche Bauvorschriften (985 KB)
Satzung (449 KB)
Vorhaben- und Erschließungsplan 1 (9,7 MB)
Vorhaben- und Erschließungsplan 2 (4,5 MB)
Vorhaben- und Erschließungsplan 3 (2,1 MB)
Umweltbericht (1,4 MB)
Abwägungsergebnis (3,8 MB)
Zusammenfassende Erklärung (338 KB)
Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen (540 KB)
Geräuschimmissionsprognose (1,4 MB)
Relevanzprüfung (5,5 MB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (1,5 MB)
Inkrafttreten FNP-Änderung "Gemischte Baufläche Eckarrot-West" Nr. 04-2018
Amtliche Bekanntmachung (264 KB)
Planteil (261 KB)
Umweltbericht (635 KB)
Begründung (1,7 MB)
Abwägungsergebnis (3,6 MB)
Zusammenfassende Erklärung (44 KB)
Umweltbericht BPL (1,9 MB)
Relevanzprüfung (285 KB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (817 KB)
Inkrafttreten Bebauungsplan "Sauerbronnen I" Nr. 239
Amtliche Bekanntmachung (358 KB)
Bebauungsplan (5,7 MB)
Textteil (240 KB)
Begründung (790 KB)
Abwägungsergebnis (201 KB)
Satzung (17 KB)
Relevanzprüfung (4,2 MB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (4,4 MB)
Plausibilitätsprüfung (1,3 MB)
Geräuschimmissionsprognose (830 KB)
Umweltbericht (701 KB)
Inkrafttreten FNP-Änderung "Sauerbronnen I" Nr. A-2022-1F
Amtliche Bekanntmachung (480 KB)
Planteil (480 KB)
Begründung (549 KB)
Abwägungsergebnis (1,6 MB)
Umweltbericht (806 KB)
Zusammenfassende Erklärung (302 KB)
Artenschutzrechtliches Gutachten (4,4 MB)
Auszug Denkmalschutz (243 KB)
Biotoptypenkartierung (658 KB)
Geräuschimmissionsprognose (830 KB)
Plausibilitätsprüfung (1,3 MB)
Umweltbericht (805 KB)
Bebauungsplan "Erweiterung Kläranlage" Nr. A-2019-2B
Amtliche Bekanntmachung (275 KB)
Bebauungsplan (3,4 MB)
Satzung (17 KB)
Texteil (132 KB)
Begründung (876 KB)
Abwägungsergebnis (982 KB)
Umweltbericht (4,1 MB)
Zusammenfassende Erklärung (97 KB)
Relevanzprüfung (2,4 MB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (2,6 MB)
Abgrenzungsplan (1,9 MB)
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung vom 22.09.2022 in Kraft.
FNP-Änderung "Industriegebiet Satteldorf, 4, Änderung" Nr. K-2019-1F
Planteil (318 KB)
Begründung (1,1 MB)
Umweltbericht (529 KB)
Abwägungsergebnis (464 KB)
Zusammenfassende Erklärung (287 KB)
FNP-Änderung " Am Schönebürgstadion I" Nr. A-2021-1F
Planteil (456 KB)
Begründung (1,7 MB)
Umweltbericht FNP (1,4 MB)
Abwägungsergebnis (3,7 MB)
Geräuschimmissionsprognose (1,4 MB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (1,5 MB)
Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen (540 KB)
Zusammenfassende Erklärung (251 KB)
FNP-Änderung "Erweiterung Kläranlage" Nr. A-2019-2F
Planteil (366 KB)
Begründung (751 KB)
Abwägungsergebnis (738 KB)
Übersicht Träger öffentlicher Belange (202 KB)
Umweltbericht (4,1 MB)
Relevanzprüfung (2,4 MB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (2,6 MB)
Zusammenfassende Erklärung (160 KB)
Bebauungsplan "Glockenäcker, 1. Änderung" Nr. 214/1.1
Amtliche Bekanntmachung (608 KB)
Bebauungsplan (4 MB)
Satzung (370 KB)
Textteil (1,8 MB)
Örtliche Bauvorschriften (885 KB)
Begründung (3,2 MB)
Städtebaulicher Vertrag (1,3 MB)
Abwägungsergebnis (879 KB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (922 KB)
Relevanzprüfung (14,5 MB)
Dokumentation Vergrämung (3 MB)
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung vom 25.05.2022 in Kraft.
Bebauungsplan "ehemaliges Raiffeisengelände" Nr. A-2020-1B
Amtliche Bekanntmachung (322 KB)
Bebauungsplan (4,7 MB)
Begründung (4,4 MB)
Textteil (2,4 MB)
Örtliche Bauvorschriften (1,3 MB)
Abwägungsergebnis (1,7 MB)
Satzung (365 KB)
Kampfmittelbeseitungsmaßnahmen (2,6 MB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (1,1 MB)
Untersuchung schalltechnischer Belange (1,1 MB)
Aktualisierte Untersuchung schalltechnischer Belange (1,1 MB)
Auswirkungsanalyse (1,7 MB)
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung vom 14.04.2022 in Kraft.
BürgerGIS

Das BürgerGIS stellt für das komplette Stadtgebiet mit allen Stadtteilen Geoinformationen in einer modernen und einfach bedienbaren Benutzeroberfläche online zur Verfügung. Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, ÖPNV-Haltestellen und weitere Themen werden mit den Online-Kartendiensten überlagert. Bürgerinnen und Bürger erhalten somit Zugang zu interaktiven Stadtplänen sowie zu Informationen aus den Bereichen öffentliche Einrichtungen, Freizeit und Bauleitplanung. Zum BürgerGIS.
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte für Bauland werden am Jahresende für das vorausgegangene Jahr ermitteln. Die Bodenrichtwerte werden ortsüblich bekannt gemacht und können online über das BürgerGIS eingesehen werden (Stand: 31.12.2020).
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für ein Gebiet, in dem im Wesentlichen dieselben Wert bestimmenden Merkmale vorliegen. Auf Antrag erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine schriftliche und kostenpflichtige Auskunft über den zu einem bestimmten Stichtag gültigen Bodenrichtwert einer Richtwertzone.
Die Bodenrichtwerte können zusätzlich auch über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abgerufen werden.
Klimaschutzkonzept & Berichte

Das Klimaschutzkonzept bezieht das ganze Stadtgebiet mit allen Stadtteilen und lokale Akteure ein: Industrie, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD), die Landwirtschaft, die öffentliche Hand und die privaten Haushalte.
Am 27. Juni 2013 wurde das Klimaschutzkonzept Crailsheim vom Gemeinderat als Grundlage und Rahmen für die weitere Entwicklung in den Bereichen Klimaschutz und Energie beschlossen.
Klimaschutzkonzept (5,8 MB)
Klimaschutzbericht von 01.10.19 bis 31.07.20 (5,1 MB)
Klimaschutzbericht von 01.01.19 bis 30.09.19 (2,8 MB)
Klimaschutzbericht von 01.08.17 bis 31.12.18 (3,8 MB)
Neuordnungskonzepte für Crailsheims Stadtteile

Im Mittelpunkt der Neuordnungskonzepte stehen die Ortskerne, die regelmäßig ein hohes Entwicklungspotential für die Zukunft aufweisen. Ehemalige Neubaugebiete mit rechtskräftigen Bebauungsplänen werden nicht oder nur am Rande einbezogen. Ziel der Neuordnungskonzepte ist es, zukünftige bauliche Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Ortslagen aufzuzeigen und damit einen Beitrag zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs zu leisten. Daher werden verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf
- Nachverdichtung (Bebauung von Freiflächen),
- Neuordnung (Neubau nach Abbruch leerstehender bzw. gering genutzter Gebäude) und
- Umnutzung (von Wirtschaftsgebäuden)
vorgeschlagen. Zu beachten ist, dass es sich bei den Maßnahmen der Neuordnungskonzepte um planerische Vorschläge handelt, die nur auf freiwilliger Basis umgesetzt werden können.
Warum Neuordnungskonzepte (739 KB)
Die Neuordnungskonzepte folgender Stadtteile können nachfolgend heruntergeladen werden:
Neuordnungskonzept Onolzheim (4,9 MB)
Neuordnungskonzept Roßfeld (4 MB)
Neuordnungskonzept Triensbach (6,7 MB)
Neuordnungskonzept Ingersheim (12,6 MB)
Neuordnungskonzept Jagstheim (13,5 MB)
Neuordnungskonzept Tiefenbach (15 MB)
Neuordnungskonzept Goldbach (9,7 MB)
Neuordnungskonzept Altenmünster (12,6 MB)
Neuordnungskonzept Westgartshausen und Wittau (19,9 MB)
Städtebauliche Rahmenplanung Roßfeld

Der Ortskern von Roßfeld ist in weiten Teilen unbeplant. Hieraus können Konflikte aufgrund einer fehlenden Steuerung bei der weiteren baulichen Entwicklung entstehen. Mithilfe der städtebaulichen Rahmenplanung wird eine Grundlagenplanung für die zukünftige städtebauliche Entwicklung Roßfelds erarbeitet.
Das Ende 2021 gestartete Projekt läuft bis zum Frühjahr 2023.
Es gliedert sich in mehrere Phasen:
Phase 1: Bestandsaufnahme und Analyse
Bestandsanalyse (2,1 MB)
Evaluierung des Neuordnungskonzepts von 2003 (2,3 MB)
Phase 2: Dialogphase I
Phase 3: Städtebaulicher Rahmenplan
Phase 4: Prinzipien der Innenentwicklung
Phase 5: Städtebauliche Lupen
Phase 6: Dialogphase II
Wohnraumoffensive & Innen vor Außen
Der Bedarf an Wohnraum in Crailsheim wächst. Dieser kann nicht allein durch das Ausweisen neuer Baugebiete auf der grünen Wiese gedeckt werden. Deshalb prüft die Stadtverwaltung Crailsheim derzeit, inwieweit in unserer Stadt zusätzlicher Wohnraum durch die Bebauung von bestehenden Baulücken entstehen kann. Ziel ist es, durch eine Stärkung der Innenentwicklung den Flächenverbrauch in der Natur zu reduzieren. Hierzu bitten wir um die Unterstützung der Grundstückseigentümer.
Zur Unterstützung der Innenentwicklung bietet die Stadt Crailsheim das Förderprogramm "Innen vor Außen" an. Hierdurch werden Abbruchmaßnahmen gefördert, die das Grundstück für eine neue Wohnbebauung freiräumen. Die Förderung beträgt 40 Prozent der Abbruchkosten bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Unterlagen zum Förderprogramm.
Antragsformular (465 KB)
Auszahlantrag (522 KB)
Förderrichtlinien (19 KB)
Bedarfsanalyse von Wohnfläche und Wohnform
Die Attraktivität der Stadt und die positive wirtschaftliche Entwicklung haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Bevölkerungszuwachs geführt. Für die Zukunft wird von einer Fortsetzung der positiven Entwicklung der Stadt ausgegangen. Einige große Unternehmen vor Ort haben signalisiert am Standort expandieren zu wollen. Einen wichtigen Faktor bei der Personalgewinnung stellt dabei auch ein attraktives Angebot an Wohnraum und Bauland dar. Parallel wird die Zahl der Einwohner weiter steigen. Das Statistische Landesamt geht von einem Zuwachs von rund 740 Personen zwischen 2017 und 2035 aus. Um die Neubedarfe an Wohnflächen und -formen möglichst exakt zu analysieren und zu prognostizieren, ließ die Stadt Crailsheim eine entsprechende Bedarfsanalyse erstellen.
Bedarfsanalyse, Stand 2020 (1,9 MB)
Interkommunaler Gutachterausschuss "Altkreis Crailsheim"
Der interkommunale Gutachterausschuss „Altkreis Crailsheim“ besteht für die Städte und Gemeinden Blaufelden, Crailsheim, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach und Wallhausen. Der Gutachterausschuss setzt sich derzeit aus 48 Mitgliedern zusammen, die aus allen Mitgliedsgemeinden und der Oberfinanzdirektion Schwäbisch Hall-Crailsheim bestellt sind.
Die gemeinsame Geschäftsstelle befindet sich bei der Stadtverwaltung Crailsheim im Ressort Stadtentwicklung.
Grundstücksbewertung
Die Feststellung des Verkehrswertes (Marktwertes) von bebauten oder unbebauten Grundstücken kann bei Veräußerungsabsicht, Erbauseinandersetzung oder aus anderen Gründen erforderlich sein. Auf Antrag führt die bei der Stadtverwaltung Crailsheim eingerichtete Geschäftsstelle des interkommunalen Gutachterausschusses „Altkreis Crailsheim“ kostenpflichtige Verkehrswertermittlungen durch, die durch den unabhängigen Gutachterausschuss geprüft und beschlossen werden. Auch freie Sachverständige können mit der Verkehrswertermittlung beauftragt werden.
Das Gutachten wird in Schriftform erstellt. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn andere Personen oder Behörden den Antrag auf Wertermittlung gestellt haben. Es hat keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts nach Baugesetzbuch (BauGB) werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
- der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sog. Wertermittlungsstichtag;
- die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht);
- die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung);
- Lage des Grundstücks.
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert.
Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung erhält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung und stellt die Grundlage für die Tätigkeit des Gutachterausschusses dar. Die Urkunden über die Verträge und sonstigen Eigentumsübertragungen müssen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses von den beurkundenden Stellen, vor allem von Notaren, zur Verfügung gestellt werden.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind nur möglich, wenn der Empfänger der Daten ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft macht. Der kostenpflichtige Antrag kann schriftlich (formlos) oder mündlich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerichtet werden.
Kontakt
Leiter der Geschäftsstelle
Herr Stefan Markus
gutachterausschuss@crailsheim.de
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Herr Norbert Präger
norbert.praeger@crailsheim.de
Geschäftsstelle Verwaltung
Frau Ronja Präger
+49 7951 403-1365
ronja.praeger@crailsheim.de
Geschäftsstelle Verwaltung
Frau Celina Steffi
+49 7951 403-1183
celina.steffi@crailsheim.de
Geschäftsstelle Verwaltung
Herr Daniel Walch
+49 7951 403-1304
daniel.walch@crailsheim.de
Geschäftsstelle Verwaltung
Frau Franziska Hetzer
+49 7951 403-1358
franziska.hetzer@crailsheim.de
Geschäftsstelle Verwaltung
Frau Melanie Rilk-Schneider
+49 7951 403-1363
melanie.rilk-schneider@crailsheim.de
Downloads
Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Crailsheim (48 KB)
Formular "Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens" (393 KB)
Gebührensatzung der Stadt Crailsheim mit Anlage (24 KB)