Barrierefreiheit

Wir möchten, dass unser Internetangebot von allen Menschen genutzt werden kann. Deshalb setzen wir uns dafür ein, unser digitales Angebot konsequent barrierefrei zu gestalten, sodass es auch für Menschen mit Einschränkungen lesbar und bedienbar ist.

Gleichzeitig ist für uns selbstverständlich, dass wir uns auch für sprachliche Gleichbehandlung einsetzen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir jedoch gerade in Überschriften und klickbaren Elementen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet explizit keine Wertung – wir möchten alle Geschlechter mit unseren Webseiten ansprechen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 10 Absatz 3 L-BGG gilt für alle Webseiten der Stadtverwaltung Crailsheim.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir arbeiten stets daran, unseren digitalen Auftritt konsequent barrierefrei zu gestalten und zu halten. Dennoch ist Webseite der Stadtverwaltung Crailsheim wegen der unter Punkt 2 aufgeführten Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß § 10 Absatz 1 L-BGG nicht bzw. noch nicht barrierefrei:

  • Der Alternativtext für Bildinhalte und/oder Grafiken beschreibt nicht immer die Bildinhalte und/oder Grafiken. Diese Alternativtexte werden kontinuierlich geprüft und verbessert.
  • Videos, die auf den Webseiten der Stadtverwaltung Crailsheim gezeigt werden, verfügen nicht alle über eine Untertitelung.
  • Nicht alle pdf-Dokumente, pdf-Formulare sowie pdf-Flyer und pdf-Broschüren sind barrierefrei zugänglich. Zu Flyern und Broschüren liegen meist zugängliche Informationen auf den entsprechenden Webseiten vor.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Webseite der Stadtverwaltung Crailsheim können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Informationen in leichter Sprache zu den Inhalten der Webseite sind demnächst auf www.crailsheim.de zu finden.
  • Geodaten und Stadtpläne können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. April 2021 erstellt. Zur Erstellung der Erklärung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 L-BGG-DVO wurde von der Stadtverwaltung Crailsheim eine Selbstbewertung durchgeführt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Webseiten auf Barrieren stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Bitte kontaktieren Sie uns auch, wenn Sie Informationen zu Inhalten benötigen, die derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich sind.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an:

Stadtverwaltung Crailsheim
Ressort Digitales & Kommunikation
+49 7951 403-1285
digitales@crailsheim.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ressort Digitales & Kommunikation der Stadtverwaltung Crailsheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
 
Falls das Ressort Digitales & Kommunikation der Stadtverwaltung Crailsheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
 
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.