Winterdienst
Bei Schnee sind auch Anlieger gefragt
Mit dem ersten Frost rückt auch die Räum- und Streupflicht wieder in den Mittelpunkt. Viele wissen gar nicht genau, was sie wann, wo und wie räumen müssen. Die Stadtverwaltung gibt deshalb hilfreiche Tipps, damit alle sicher durch die kalte Jahreszeit kommen.
Sobald in der Stadt Schnee oder Eis liegen bleibt, sind die Anlieger gefragt. Dazu zählen Eigentümer ebenso wie Mieter oder Pächter, deren Grundstücke an Straßen, Wege oder Plätze grenzen. Auch wer nicht direkt an der Straße wohnt, aber einen Zugang zu ihr hat, trägt die Winterdienstpflicht – zusammen mit dem Besitzer des dazwischenliegenden Grundstücks. Wer verhindert ist, muss rechtzeitig eine Vertretung organisieren.
Geräumt werden müssen Gehwege oder, falls es keine gibt, Gehbahnen am Straßenrand. Die Fläche entlang der gesamten Grundstücksgrenze gehört dazu, bei Eckgrundstücken auch die Zwischenflächen. Gehwege sollten mindestens zu drei Vierteln freigeräumt werden, in Straßen ohne Gehwege ist eine sichere Breite für Fußgänger zu schaffen. Außerdem gehören freie Straßeneinläufe dazu.
Praktische Hinweise für sicheres Räumen
Die Feuerwehr bittet darum, Hydrantenschächte im Winter sichtbar zu lassen. Sie werden zwar vorbereitet, dürfen aber nicht unter Schnee verschwinden, damit im Notfall keine Zeit verloren geht. Und ganz wichtig: Schnee vom Privatgrundstück sollte nicht auf die Straße geschoben werden. Er kann dort vor allem Zweiradfahrer gefährden und sollte stattdessen auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.
Unter der Woche müssen Gehwege bis 7.00 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr. Fällt tagsüber neuer Schnee, heißt es: nachräumen. Und das bei Bedarf mehrfach bis 21.00 Uhr.
Material gegen Glatteis
Am besten eignen sich abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Asche. Auftauende Streumittel sind im Normalfall verboten. Nur bei Eisregen dürfen sie sparsam eingesetzt werden.
Wer seinen Winterdienst vernachlässigt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, die Regeln gut im Blick zu behalten – und vor allem an die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu denken.
Infos: Im Bürgerbüro liegt ein kostenloser Flyer „Winterdienstpflichten“ aus. Er fasst alle wichtigen Punkte übersichtlich zusammen und gibt praktische Ratschläge für die kalte Jahreszeit.