Grundsteuerreform
Erklärvideos zur Anpassung der Grundsteuer-Beträge
Der Gemeinderat hat die Grundsteuer für das kommende Jahr festgesetzt und ist dabei dem Verwaltungsvorschlag gefolgt. Um ein besseres Verständnis für das komplizierte Verfahren zu ermöglichen, hat die Stadtverwaltung Erklärvideos für die Bürgerinnen und Bürger erstellt.
Die Grundsteuerreform, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 notwendig wurde, bringt ab dem 1. Januar 2025 ein neues Berechnungsmodell mit sich. Um diese Änderungen umzusetzen, hat der Gemeinderat Crailsheim beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer anzupassen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wurde auf 390 Prozent und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) auf 350 Prozent festgelegt. Damit folgt der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, der eine aufkommensneutrale und möglichst gerechte Lösung anstrebt.
Wie sich die Grundsteuer verändert
Die Reform bringt grundlegende Änderungen mit sich: Künftig wird die Grundsteuer nicht mehr auf Basis jahrzehntealter Bewertungsmaßstäbe berechnet, sondern nach dem Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße. Der Gebäudewert bleibt unberücksichtigt, wodurch sich insbesondere für Grundstücke mit hohen Bodenrichtwerten höhere Steuerbeträge ergeben können. Im Gegenzug profitieren Grundstücke in Gewerbegebieten oder Regionen mit niedrigeren Bodenrichtwerten von Entlastungen. Zudem wird dichter bebautes Wohneigentum stärker begünstigt als weitläufige Einzelbebauungen.
Die Stadt Crailsheim betont, dass die Anpassung nicht zu einer Erhöhung der Gesamteinnahmen führen soll. Ziel ist es, die Steuereinnahmen auf dem bisherigen Niveau zu halten.
Erklärvideos erleichtern den Einstieg in die neuen Regelungen
Um die Bürgerinnen und Bürger über die Änderungen umfassend zu informieren, hat die Stadtverwaltung Crailsheim Erklärvideos erstellt. Diese erläutern die neue Berechnung der Grundsteuer B und geben konkrete Hinweise, wie sich die individuell zu zahlende Grundsteuer bereits im Voraus anhand des Grundsteuermessbescheids berechnen lässt.
Ein weiteres Video klärt darüber auf, welche Stellen bei Fragen zu den unterschiedlichen Bescheiden – ob Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag oder Grundsteuerbescheid – kontaktiert werden können. Die Videos sind über einen QR-Code auf den Grundsteuerbescheiden zugänglich und können auf dem YouTube-Kanal der Stadt sowie auf der städtischen Internetseite abgerufen werden.
Mit diesen Maßnahmen möchte die Stadt Crailsheim sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Grundsteuerreform bestmöglich verstehen und bei Bedarf gezielt Unterstützung erhalten.
Erklärvideos auf YouTube
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und wie die Hebesätze ermittelt werden.
Informationen zum richtigen Lesen der Bescheide und welche Ansprechpartner den Bürgerinnen und Bürger für bestimmte Anliegen zur Verfügung stehen.