Schutzzonen
Kein Zünden von Feuerwerkskörpern
Zum Jahreswechsel wird es auch in diesem Jahr in der Crailsheimer Innenstadt Schutzzonen rund um schützenswerte Gebäude geben. Das haben Vertreter der Stadtverwaltung, der Freiwilligen Feuerwehr, der Polizei und der Evangelischen Kirchengemeinde bereits Anfang des vergangenen Jahres besprochen. Denn rund um Spital-Ensemble, Johanneskirche und auch Liebfrauenkapelle gab es deutlich zu viele Feuerwerks- und Böllerzündungen. Die Premiere der Schutzzonen zum Jahreswechsel 2023/2024 war sehr erfolgreich.
In der Runde zum Thema Schutzzone waren sich die Beteiligten schnell einig. Zum vergangenen Jahreswechsel stellten Mitarbeitender des städtischen Baubetriebshofs an den jeweiligen Schutzzonen entsprechende Hinweisschilder auf, die bereits vor Silvester darauf hinwiesen, dort keine Feuerwerkskörper zu zünden. Der Polizeivollzugsdienst wird auch in diesem Jahr unterwegs sein sowie Beamte der Polizei in bestimmten Bereichen, um mit ihrer Präsenz zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beizutragen. Insgesamt hofft die Stadtverwaltung vor allem wieder auf die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.
Feuerwerksverbot im Land
Grundsätzlich gilt in der Silvesternacht in ganz Baden-Württemberg ein Böller- und Raketenverbot im unmittelbaren Bereich von Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen sowie Kirchen. Auch in historischen Innenstädten wie in Eppingen und Bad Wimpfen (jeweils Landkreis Heilbronn) ist das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt, meist wegen erhöhter Brandgefahr. Solch eine Innenstadt gibt es in Crailsheim nicht, dafür aber durchaus einige schützenswerte Gebäude. In der Silvesternacht 2022/2023 kamen Feuerwerkskörper beispielsweise dem Gebälk der Johanneskirche sehr nahe. Deshalb hatten sich Vertreter des Ressorts Sicherheit & Bürgerservice, der Freiwilligen Feuerwehr Crailsheim, des Polizeireviers Crailsheim und der Johanneskirchengemeinde zusammengesetzt.
Die neuen Empfehlungen in Crailsheim orientieren sich im Wesentlichen an den Vorgaben und Hinweisen, die das Land Baden-Württemberg zur vergangenen Silvesternacht veröffentlicht hat.