Verkehr & Mobilität

E-Scooter sind praktisch – aber nicht überall

Eine Person auf einem E-Scooter fährt auf einer Straße
Praktisch sind die Flitzer im Alltag durchaus - aber die Nutzung hat auch Regeln.

Sie sind aus dem Stadtbild von Crailsheim kaum noch wegzudenken: E-Scooter. Für die einen sind sie eine praktische Alternative für kurze Wege, für andere sorgen sie immer wieder für Überraschungen im Straßenverkehr. Denn wo Fahrräder, Fußgänger, Autos, Pedelecs und E-Scooter aufeinandertreffen, entstehen nicht selten Unsicherheiten – oft auf allen Seiten. Viele Situationen entstehen dabei nicht aus Rücksichtslosigkeit, sondern weil die Regeln für die vergleichsweise neuen Fahrzeuge längst nicht jedem bekannt sind.

Wer regelmäßig in Crailsheim unterwegs ist, hat sie längst bemerkt: E-Scooter sind überall. Sie stehen am Bahnhof, rollen durch Wohngebiete und tauchen auf Radwegen ebenso auf wie an Kreuzungen oder vor Geschäften.

Kleine Roller, große Fragen
Doch gerade weil die kleinen Roller so unkompliziert wirken, entstehen immer wieder Missverständnisse. Viele Menschen behandeln sie wie Fahrräder, andere wie Spielgeräte. Tatsächlich sind E-Scooter rechtlich etwas ganz Eigenes. Sie zählen als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge und unterliegen eigenen Vorschriften. Wer diese kennt, bewegt sich sicherer und sorgt für ein entspannteres Miteinander im Verkehr.

Die wichtigste Regel zuerst:
E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist aber, dass das Fahrzeug eine Straßenzulassung besitzt und über eine gültige Versicherungsplakette verfügt. Ohne Versicherung darf ein E-Scooter nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Die häufigste Fehlerquelle liegt meist beim Bewegen des Scooters auf den richtigen Wegen – er gehört grundsätzlich auf Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen. Erst wenn keine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist, dürfen sie auf die Fahrbahn, also die Straße, ausweichen. Gehwege sind grundsätzlich tabu. Das gilt auch dann, wenn dort ausreichend Platz vorhanden wäre.

Gerade in Crailsheim kommt es immer wieder vor, dass Menschen aus Unsicherheit lieber auf den Gehweg wechseln, teilweise sogar in entgegengesetzter Richtung. Verständlich vielleicht – erlaubt ist es trotzdem nicht, übrigens ebenso wenig wie für Radfahrer.

Ein blaues Schild mit einem Fahrrad
Hier dürfen nur Radfahrer und E-Scooter fahren.

Das blaue Schild
Und wie beim Fahrradverkehr spielen die bekannten blauen Verkehrsschilder eine wichtige Rolle. Zeigt das Schild ausschließlich ein Fahrrad, handelt es sich um einen Radweg. Zeigt es Fußgänger und Fahrrad gemeinsam, teilen sich beide den Weg. Sind beide Symbole durch eine senkrechte Linie getrennt, besitzt jede Verkehrsart ihren eigenen Bereich.

Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, darf diese Wege ebenfalls nutzen. Auf gemeinsamen Wegen gilt jedoch besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern – wie für Radler auch. Allerdings gibt es zum Drahtesel einen wichtigen Unterschied für den E-Scooter und hier wird es interessant.

Für Fahrräder gilt eine Radwegbenutzungspflicht nur dann, wenn ein entsprechendes blaues Verkehrszeichen vorhanden ist. Fehlt die Beschilderung, dürfen Radfahrende häufig selbst entscheiden, ob sie auf der Fahrbahn oder auf einem vorhandenen Weg fahren möchten. Bei E-Scootern sind die Regeln strenger. Sie sollen vorhandene Radverkehrsanlagen grundsätzlich nutzen und nicht frei zwischen Radweg und Fahrbahn wählen. Erst wenn keine entsprechende Verkehrsfläche vorhanden ist, geht es auf die Straße.

Und was gilt sonst noch?
Wer einen E-Scooter fährt, ist Fahrzeugführer – und muss sich entsprechend an die Straßenverkehrsordnung halten wie andere Verkehrsteilnehmer auch. Dazu gehören: Ampeln beachten, Vorfahrtsregeln einhalten, Handzeichen beim Abbiegen geben (sollte kein Blinker vorhanden sein), Handy während der Fahrt nicht benutzen und nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren. Für E-Scooter gelten dabei dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer, also wird es schon ab 0,3 Promille gefährlich. und eben rote Ampeln bleiben rote Ampeln – unabhängig davon, wie klein das Fahrzeug, ob E-Scooter oder Fahrrad, ist.

Eine Szene, die man vielerorts sieht – auch in Crailsheim: Zwei Personen auf einem E-Scooter. So praktisch das erscheinen mag, erlaubt ist es nicht. E-Scooter sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Wer jemanden mitnimmt, begeht einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln.

ein blaues Schild, oben zwei Figuren, unten ein Rad
Diesen Weg nutzen Radler, E-Scooter und Fußgänger gemeinsam – hier ist besondere Rücksicht geboten.

Häufigste Fehler im Alltag
Viele Regelverstöße entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Unwissenheit. Besonders häufig sind, wie schon erwähnt: Fahren auf Gehwegen, Mitnahme einer zweiten Person, Nutzung ohne Versicherung, Fahren durch Fußgängerzonen, Handy in der Hand während der Fahrt, Abstellen an Stellen, die andere behindern oder auch, dass Eltern ihren unter 14-jährigen Kindern einen E-Scooter erlauben.

Gerade das scheinbar harmlose Fahren auf dem Gehweg sorgt regelmäßig für Konflikte mit Fußgängern und gefährdet insbesondere Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen. Dabei wirken E-Scooter so spielerisch, verlangen aber eben viel Aufmerksamkeit. Die kleinen Räder reagieren empfindlich auf Schlaglöcher, Bordsteinkanten, Schotter, nasses Laub und lose Pflastersteine. Hinzu kommt die aufrechte Fahrposition. Schon kleine Lenkbewegungen können große Auswirkungen haben.

Besonders an Kreuzungen oder Grundstücksausfahrten werden E-Scooter von Autofahrern manchmal spät wahrgenommen. Ihre schmale Silhouette macht sie weniger sichtbar als Fahrräder. Deshalb lohnt sich vorausschauendes Fahren ganz besonders.

ein blaues Schild, linkes ein Rad, rechts Fußgänger
Hier sind Fuß- und Radweg nebeneinander und durch eine senkrechte Linie klar getrennt.

Für mehr Sicherheit aller
Einige Maßnahmen sind freiwillig – aber sinnvoll. Dazu gehören: Helm tragen, Beleuchtung regelmäßig kontrollieren, Reifendruck prüfen, Bremsen testen, bei Dunkelheit helle Kleidung tragen, Geschwindigkeit anpassen und genügend Abstand zu Fußgängern halten – wie andere Verkehrsteilnehmer, motorisiert oder nicht, eben auch.

Eine Helmpflicht gibt es zwar nicht, Sicherheitsorganisationen empfehlen das Tragen eines Helms jedoch ausdrücklich.

Und letztendlich bleibt vor allem Rücksicht die beste Verkehrsregel. Ob Fahrrad, Pedelec, Auto oder E-Scooter: In Crailsheim teilen sich alle denselben öffentlichen Raum. Die meisten Konflikte entstehen nicht durch böse Absicht, sondern weil Regeln unbekannt sind oder Situationen falsch eingeschätzt werden. Wer weiß, wo er fahren darf, auf andere achtet und sein Tempo den Umständen anpasst, trägt dazu bei, dass sich alle sicherer fühlen. Am Ende gilt für E-Scooter das Gleiche wie für jedes andere Fahrzeug: Rücksicht kostet nichts – kann aber viel bewirken.

Fußgängersymbol auf einem blauen Schild
Wenn dieses Zeichen zu sehen ist, dürfen nur Fußgänger den Weg nutzen. Räder oder E-Scooter fahren auf der Straße, sollte kein ausgewiesener Radweg da sein.

E-Scooter auf einen Blick

Mindestalter: 14 Jahre

Führerschein: Nein

Versicherung: Ja, Pflicht

Helm: empfohlen, aber nicht vorgeschrieben

Personenzahl: 1

Radweg: Ja

Fahrbahn: Nur wenn kein Radweg vorhanden

Gehweg: Nein

Handy während der Fahrt: Verboten

Alkohol: Es gelten die gesetzlichen Promillegrenzen (ab 0,3)

(Erstellt am 24. Juni 2026)