Bewerbungsschluss
Kandidaten für 10. Jugendgemeinderat gesucht
Die Stadt Crailsheim wählt im März einen neuen Jugendgemeinderat. Noch können sich interessierte Kandidatinnen und Kandidaten bewerben, spätestens bis zum 5. Februar. Die Grundvoraussetzungen sind denkbar einfach: Mindestalter 14 Jahre und wohnhaft in Crailsheim. Darüber hinaus sollten sich Interessierte politisch für ihre Stadt und die Jugend engagieren wollen. Die Jugendgemeinderatswahl findet vom 11. bis 16. März sowohl als Brief- als auch als Urnenwahl statt.
Voraussetzung für die Wahl an sich ist es, dass sich mindestens 14 Personen als Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen lassen und sich mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Jugendlichen an der Wahl zum 10. Jugendgemeinderat der Stadt Crailsheim beteiligen.
Noch bis 5.2. bewerben
Bewerbungen können noch bis einschließlich Montag, 5. Februar, bis 12 Uhr beim Wahlamt der Stadtverwaltung schriftlich eingereicht werden. Die dafür erforderlichen Formblätter werden von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Diese sind allen Crailsheimer Jugendlichen bereits per Post zugegangen. Darüber hinaus sind die Formblätter in der Stadtverwaltung erhältlich sowie online abrufbar.
Die Bewerbung muss den Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Angaben über Beruf, Berufsausbildung oder die besuchte Schule und die Anschrift enthalten. Dieses Formblatt umfasst auch eine Erklärung über die Bereitschaft, im Falle der Wahl die Grundwerte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und deren Gesetze bei Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu beachten sowie eine Datenschutzerklärung. Wichtig ist handschriftlich zu unterzeichnen, sowohl von der Bewerberin oder dem Bewerber und, bei Minderjährigen, einem Erziehungsberechtigten.
Brief- und Urnenwahl für 14 Sitze
Die Wahl des 10. Jugendgemeinderats findet als Urnenwahl und Briefwahl statt. Wenn die Mindestanzahl an Bewerberinnen und Bewerben nicht erreicht wird, gilt die Wal als gescheitert. Die Urnenwahl ist vom 11. bis 16. März möglich. Briefwahlunterlagen können bis 7. März, 17.30 Uhr beim Wahlamt beantragt werden. Die Amtszeit für die Mitglieder des Jugendgemeinderats beträgt zwei Jahre, gerechnet ab dem ersten Zusammentreffen des neu gewählten Gremiums. Das alte Gremium bleibt bis dahin bestehen. Gewählt werden 14 Jugendgemeinderätinnen und -räte.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Jugendlichen, die frühestens am 12. März 2005, aber spätestens am 16. März 2010 geboren sind und seit spätestens dem 16. Dezember 2023 ihren Hauptwohnsitz in Crailsheim haben.
Stadtgeschehen aktiv mitgestalten
Diese Wahl ist nicht nur ein Moment der Stimmabgabe, sondern auch eine Gelegenheit für die Jugendlichen, sich aktiv in die Gestaltung ihrer Stadt einzubringen. Die Jugendgemeinderatswahl 2024 in Crailsheim ist eine Plattform für Engagement, demokratische Teilhabe und die Vertretung der Stimmen der Jugendlichen in der Stadt. Für sie ist es die Chance, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten und ihre Stimme für Veränderungen und Ideen zu erheben.
Kontakt und Info: Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Sicherheit & Bürgerservice, Wahlamt: 07951 403-1257 oder per Mail an alexandra.rossmanith@crailsheim.de.