Unechte Teilortswahl

Gemeinderat lehnt Verwaltungsvorschlag erneut ab

Bei der kommenden Kommunalwahl wird in Crailsheim weiterhin die Unechte Teilortswahl gelten.

In Crailsheim bleibt das System der „Unechten Teilortswahl“ bestehen. Der Gemeinderat entschied sich in einer Sondersitzung nach einem Widerspruch von Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer erneut gegen einen Kompromiss-Vorschlag der Verwaltung – bei einer Stimmengleichheit von 13 zu 13, was als abgelehnt gilt.

Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer sagte nach der Sondersitzung: „Ich bin enttäuscht, auch ein bisschen erschüttert, schockiert und fassungslos, dass der Gemeinderat auch in der zweiten Abstimmung dem Vorschlag der Verwaltung nicht mehrheitlich gefolgt ist. Ich werde kein zweites Mal Widerspruch einlegen, da dieser Beschluss nicht rechtswidrig ist. Aber ich halte es weiterhin für fahrlässig, das einfach auf sich zukommen zu lassen, wohlwissend, dass es das Urteil aus Tauberbischofsheim gibt.“

Verwaltungsvorschlag erneut abgelehnt
Der Vorschlag der Stadtverwaltung Crailsheim zur „Neuberechnung der Sitzverteilung im Gemeinderat und in den Ortschaftsräten, Neufassung der Hauptsatzung“ wurde in einer Sondersitzung erneut abgelehnt. Dieser sah vor, die Anzahl der Sitze im Gemeinderat auf 40 zu begrenzen und bestimmte Wohnbezirke zusammenzulegen, um eine ausgewogene Repräsentation sicherzustellen. Zudem wurde vorgeschlagen, die Unechte Teilortswahl durch eine echte Teilortswahl zu ersetzen, um die Chancengleichheit zu gewährleisten. 
Bei einer namentlichen Abstimmung, die CDU-Stadtrat Uwe Berger in der Sondersitzung beantragt hatte, ergab die Abfrage eine Stimmengleichheit von 13 zu 13, was als abgelehnt gilt. Zuvor war der Antrag der GRÜNEN-Fraktion, den diese aufrecht erhielt, ebenfalls in namentlicher Abstimmung mit dem gleichen Ergebnis abgelehnt worden. Dieser sah im Wesentlichen vor, die "Unechte Teilortswahl" abzuschaffen, um Rechtssicherheit zu garantieren. Somit kommt das Thema „Unechte Teilortswahl“ nicht mehr auf die Tagesordnung. 

Bericht zum Widerspruch des OB nach dem ersten Beschluss: Link

(Erstellt am 01. Juni 2023)