Gemeinderatsanfrage

Unechte Teilortswahl wird erneut Thema

Insgesamt 43 Mitglieder zählt der Gemeinderat derzeit - deutlich mehr, als in vergleichbar großen ohne die Unechte Teilortswahl Städten.

Nach einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes, welches die Unechte Teilortswahl in Tauberbischofsheim betrifft, wird auch die Stadtverwaltung Crailsheim eine Neuberechnung der Abweichungen hinsichtlich der bisherigen Sitzverteilung durchführen.

Stadtrat Sebastian Karg fragte als Grünen-Fraktionsvorsitzender in der jüngsten Gemeinderatssitzung an, ob die Stadtverwaltung vorhabe, bezüglich der Unechten Teilortswahl nochmals aktiv zu werden und die Sitzverteilung zu überdenken.

Hintergrund ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim, der die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim von 2019 auch in letzter Instanz vor Kurzem für ungültig erklärt hat, da dort aufgrund der Unechten Teilortswahl und der dadurch garantierten Sitze ein kleiner Stadtteil bei der Sitzverteilung überrepräsentiert und ein großer Stadtteil unterrepräsentiert ist.

Da auch in Crailsheim das Problem der Sitzverteilung vorliegt, äußerte sich Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer dahingehend, dass die Verwaltung bis zum Herbst eine Vorlage erstellen wird, wie die Sitzverteilung angepasst werden könne. „Wir werden im Oktober eine Neuberechnung der Abweichungen durchführen, auf Basis der Einwohnerzahlen vom 30. September. Ich bin skeptisch, ob eine Umverteilung Sinn macht beziehungsweise ob durch Anpassung der bisherigen Sitzaufteilung ein Ausgleich der Unter- und Überrepräsentation möglich ist“, sagte er.

Im Frühsommer war der Oberbürgermeister mit seinem Vorhaben, die Unechte Teilortswahl in Crailsheim abzuschaffen, an der Mehrheit des Gemeinderates gescheitert. Zuvor war unter anderem in einer Bürgerversammlung aufgezeigt worden, welche Vor- und Nachteile der jetzige Wahlmodus hat. Sie können den passenden Artikel dazu hier nachlesen: Link

(Erstellt am 02. August 2022)