Leistungen

Personenbeförderung - Allgemeine Information

Wer mit Taxen, Mietwagen und Kraftomnibussen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördert, bedarf einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Die Genehmigung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.

Zuständige Stelle

Amt für Straßenbau und Nahverkehr, Fachbereich Nahverkehr

Leistungsdetails

Freigabevermerk

Landratsamt Schwäbisch Hall - 13.6 Ni / 16.08.2012