Leistungen
Personenbeförderung - Allgemeine Information
Wer mit Taxen, Mietwagen und Kraftomnibussen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördert, bedarf einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Die Genehmigung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
Zuständige Stelle
Amt für Straßenbau und Nahverkehr, Fachbereich Nahverkehr
Leistungsdetails
Freigabevermerk
Landratsamt Schwäbisch Hall - 13.6 Ni / 16.08.2012