Gewässerausbau Hochwasserschutz
Hier erhalten Sie Informationen zum Gewässerausbau und zu Hochwasserschutzmaßnahmen.
Im weiteren wird der Verfahrensablauf zur Plangenehmigung oder Planfeststellung und die benötigten Antragsunterlagen für die nachfolgenden Maßnahmen beschrieben.
- Renaturierung / Umgestaltung von Gewässern
- Verlegung von Gewässern
- Verdolung oder Offenlegen von Gewässern oder deren Umwidmung
- Hochwasserschutzmauern, Dammbauten, Rückhaltungen, Flutmulden
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Für die aufgeführten Maßnahmen ist eine wasserrechtliche Zulassung erforderlich. Dabei muss u.a. die Umweltverträglichkeit geprüft werden.
Gewässerverdolungen sind nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig und bedürfen eines Planfeststellungverfahrens.
Verfahrensablauf
Es erfolgt eine fachtechnische Prüfung und eine Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit. Daraus ergibt sich, ob für die Maßnahme eine Plangenehmigung oder eine Planfeststellung erforderlich ist.
Eine frühzeitige Beteiligung des Bau- und Umweltamtes zur technischen und fachlichen Beratung wird angeregt.
Der Antrag wird formlos mit Planunterlagen beim Landratsamt gestellt.
Fristen
Ist vom Einzelfall abhängig. Ein Planfeststellungsverfahren kann vier bis sieben Monate dauern.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind aussagekräftige Unterlagen beizufügen:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan
- Lageplan
- Längs- und Querschnitte
- Bauzeichnungen
- UVP-Voruntersuchung
Bitte stimmen Sie den Umfang und die Anzahl der Unterlagen mit dem Landratsamt ab.
Kosten
Nach Zeitaufwand entsprechend der Gebührenordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall
Bearbeitungsdauer
Ist vom Einzelfall abhängig. Ein Planfeststellungsverfahren kann vier bis sieben Monate dauern.
Rechtsgrundlage
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Naturschutzgesetz
UVPG
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben vom Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand 09.02.2007