Altlasten- und Bodenschutzkataster
Die Begriffe "altlastenverdächtige Flächen und Altlasten" sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 definiert und beschreiben neben den ehemaligen Müllplätzen (Altablagerungen) die ehemals industriell oder gewerblich genutzten Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz ist die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 und das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) vom 14. Dezember 2004 die rechtliche Grundlage für Behörden und Sanierungspflichtige.
Zuständige Stelle
Landratsamt: Bau- und Umweltamt, Fachbereich 3
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Für detailierte Auskünfte muss ein berechtigtes Interesse vorliegen
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich
bei Auskünften zu altlastenverdächtigen Flächen/Altlasten aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster des Landkreises,
zur Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanze, Mensch und Grundwasser.
zur Beratung bei Bauvorhaben auf altlastenverdächtigen Flächen/Altlasten.
und zur fachlichen und rechtlichen Begleitung bei Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.
an den zuständigen Sachbearbeiter
Erforderliche Unterlagen
genaue Lagebezeichnungen
Kosten
Kostenfrei
Gebührenpflichtig, wenn detaillierte Auskünfte erforderlich werden
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand: 01.07.2015