Wahlen 2025/2026
Landtagswahl am 8. März 2026
Der Landtag von Baden-Württemberg ist die gewählte Vertretung des gesamten Volkes (Art. 27 Abs. 3 LV) und das oberste Organ der politischen Willensbildung im Land. Die Abgeordneten, die für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden, vertreten die Bevölkerung und treffen Entscheidungen zu zentralen politischen Fragen.
Sie wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, verabschieden Gesetze und den Landeshaushalt und üben die Kontrolle über die Regierung aus. Als zentrales Macht- und Entscheidungsorgan spielt der Landtag eine eigenständige und maßgebliche Rolle im politischen System Baden-Württembergs. Seinen Sitz hat der Landtag von Baden-Württemberg in der Landeshauptstadt Stuttgart.
Wahltermin
Die Wahl findet als Urnenwahl und Briefwahl statt. Die Urnenwahl ist am 8. März 2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich. Briefwahlunterlagen können bis 6. März 2026, 18.00 Uhr beim Bürgerbüro beantragt werden.
Wahlrecht
Für die Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer
- Deutscher ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 3 Monaten einen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat.
Außerdem darf kein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht bestehen.
Bei der Landtagswahl 2026 haben die Wähler und Wählerinnen erstmals zwei Stimmen:
- Erststimme: Wahl einer Person, die den Wahlkreis direkt im Landtag vertritt.
- Zweitstimme: Wahl einer Partei über die Landesliste, welche die Sitzverteilung im Landtag bestimmt.
Beide Stimmen können derselben Partei oder unterschiedlichen Parteien gegeben werden (Stimmensplitting).
Der Stimmzettel ist wahlkreisspezifisch, d. h. er enthält nur die Parteien und Bewerber/-innen des jeweiligen Wahlkreises.
Briefwahlunterlagen beantragen
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Crailsheims erhalten ihre Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl, die am 8. März 2026 stattfindet, per Post. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss die entsprechenden Briefwahlunterlagen beantragen. Dies ist entweder direkt im Bürgerbüro oder mithilfe des Vordrucks, welcher der Wahlbenachrichtigung beiliegt, möglich. Ein Antrag auf Briefwahl kann bis Freitag, 6. März 2026, um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadtverwaltung Crailsheim (Bürgerbüro) gestellt werden. Der voraussichtliche Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt zwischen Ende Januar und Anfang Februar.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein nach dem Versand nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung Crailsheim (Bürgerbüro) in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 7. März 2026, um 12.00 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden.
Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung der Wahlunterlagen bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, sodass Missbrauch verhindert wird.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18.00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18.00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Erklärvideos zur Landtagswahl
Oberbürgermeisterwahl am 2. November 2025
Wahlergebnis
Die Wahlergebnisse der Oberbürgermeisterwahl können am Sonntag, 2. November 2025, ab ca. 19.30 Uhr hier abgerufen werden.
Download der öffentlichen Bekanntmachungen
- Stellenausschreibung der/des Hauptamtlichen Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters (m/w/d)
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 02.11.2025 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 30.11.2025
- Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Oberbürgermeisterwahl
- Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Oberbürgermeisterwahl
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 02.11.2025
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 02.11.2025
- Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl 2025 am 02.11.2025 (79 KB)
Gemeinderatswahl am 23. März 2025
Wahlergebnisse
Das Wahlergebnis für die Gemeinderatswahl kann ab Montag, 24.03.2025 im Laufe des Tages hier abgerufen werden.