Wahlen 2025/2026

Landtagswahl am 8. März 2026

Der Landtag von Baden-Württemberg ist die gewählte Vertretung des gesamten Volkes (Art. 27 Abs. 3 LV) und das oberste Organ der politischen Willensbildung im Land. Die Abgeordneten, die für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden, vertreten die Bevölkerung und treffen Entscheidungen zu zentralen politischen Fragen.

Sie wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, verabschieden Gesetze und den Landeshaushalt und üben die Kontrolle über die Regierung aus. Als zentrales Macht- und Entscheidungsorgan spielt der Landtag eine eigenständige und maßgebliche Rolle im politischen System Baden-Württembergs. Seinen Sitz hat der Landtag von Baden-Württemberg in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Wahltermin

Die Wahl findet als Urnenwahl und Briefwahl statt. Die Urnenwahl ist am 8. März 2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich. Briefwahlunterlagen können bis 6. März 2026, 18.00 Uhr beim Bürgerbüro beantragt werden.

Wahlrecht

Für die Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer

  • Deutscher oder Unionsbürger ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 3 Monaten einen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat.


Außerdem darf kein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht bestehen.

Bei der Landtagswahl 2026 haben die Wähler und Wählerinnen erstmals zwei Stimmen:

  • Erststimme: Wahl einer Person, die den Wahlkreis direkt im Landtag vertritt.
  • Zweitstimme: Wahl einer Partei über die Landesliste, welche die Sitzverteilung im Landtag bestimmt.


Beide Stimmen können derselben Partei oder unterschiedlichen Parteien gegeben werden (Stimmensplitting). 

Der Stimmzettel ist wahlkreisspezifisch, d. h. er enthält nur die Parteien und Bewerber/-innen des jeweiligen Wahlkreises.

Briefwahlunterlagen beantragen

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Crailsheims erhalten ihre Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl, die am 8. März 2026 stattfindet, per Post. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss die entsprechenden Briefwahlunterlagen beantragen. Dies ist entweder direkt im Bürgerbüro oder mithilfe des Vordrucks, welcher der Wahlbenachrichtigung beiliegt, möglich. Ein Antrag auf Briefwahl kann bis Freitag, 6. März 2026, um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadtverwaltung Crailsheim (Bürgerbüro) gestellt werden. Der voraussichtliche Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt zwischen Ende Januar und Anfang Februar.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein nach dem Versand nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung Crailsheim (Bürgerbüro) in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 7. März 2026, um 12.00 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. 

Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung der Wahlunterlagen bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, sodass Missbrauch verhindert wird.

In besonderen Ausnahmefällen (§ 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18.00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18.00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Erklärvideos zur Landtagswahl

Oberbürgermeisterwahl am 2. November 2025

Am 2. November 2025 findet in Crailsheim die Wahl des Oberbürgermeisters oder der  Oberbürgermeisterin statt. Eine mögliche Stichwahl ist für den 30. November vorgesehen. Die Stelle wird am 1. August öffentlich ausgeschrieben, Bewerbungsschluss ist der 6. Oktober. Die Stadt trifft damit alle Vorbereitungen rechtzeitig, da die Amtszeit des aktuellen Oberbürgermeisters Dr. Christoph Grimmer am 31. Januar 2026 endet.

Die Stadt Crailsheim bereitet die Wahl eines Oberbürgermeisters oder einer Oberbürgermeisterin vor. Gewählt wird am Sonntag, 2. November 2025, zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Falls kein Bewerber oder keine Bewerberin im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen erlangt, findet am Sonntag, 30. November 2025, eine Stichwahl statt.

Die Amtszeit des jetzigen Oberbürgermeisters Dr. Christoph Grimmer endet am 31. Januar 2026. Nach dem Gesetz muss die Wahl frühzeitig angesetzt werden. 

Wahlergebnis

Die Wahlergebnisse der Oberbürgermeisterwahl können am Sonntag, 2. November 2025, ab ca. 19.30 Uhr hier abgerufen werden.

Zulassung der Bewerber

In der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses wurden am 7. Oktober 2025 um 15:00 Uhr folgende Bewerber zur Wahl des Oberbürgermeisters zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname(n)  Beruf oder Stand Wohnort (Hauptwohnung)
1. Dr. Grimmer, Christoph  Oberbürgermeister Crailsheim
2. Bolnavu, Mihai Adrian Berufskraftfahrer Crailsheim
3. Gansky, Peter Oberstudienrat Crailsheim

Die Bewerber sind in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung aufgeführt.

Bewerbung bis Anfang Oktober

Die Stellenausschreibung erscheint am 1. August 2025 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg, im Hohenloher Tagblatt und auf der Internetseite der Stadt Crailsheim. Interessierte können sich bis Montag, 6. Oktober 2025, um 18.00 Uhr bewerben. Am nächsten Tag prüft der Wahlausschuss die eingegangenen Bewerbungen. Eine Vorstellung der Kandidaten soll öffentlich am 23. Oktober stattfinden.

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Person mindestens 18 Jahre alt ist. Außerdem müssen alle Bewerberinnen und Bewerber – außer dem aktuellen Amtsinhaber – 50 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern vorlegen. Den Vorsitz des Wahlausschusses übernimmt Sozial- & Baubürgermeister Jörg Steuler, sein Stellvertreter ist Raimund Horbas, Leiter des Ressorts Sicherheit und Bürgerservice. 

Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer hatte bereits öffentlich angekündigt, dass er erneut für das Amt antreten werde, was auch so in der Stellenausschreibung aufgeführt sein wird.

Briefwahl

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Stellen Sie den Antrag:

  • schriftlich mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • durch Scan des QR-Codes auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • per Internet über diesen Link
  • per E-Mail an briefwahl@crailsheim.de (Vor- & Nachname, Geburtsdatum, Adresse und ggfs. abweichende Versandadresse).

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen dann postalisch übersendet.

Download der öffentlichen Bekanntmachungen

Gemeinderatswahl am 23. März 2025

Wahlergebnisse

Das Wahlergebnis für die Gemeinderatswahl kann ab Montag, 24.03.2025 im Laufe des Tages hier abgerufen werden.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse für die Bundestagswahl können am Sonntag, 23.02.2025 ab ca. 20.00 Uhr hier abgerufen werden.

Kontakt

Stadtverwaltung Crailsheim
Ressort Sicherheit & Bürgerservice
Wahlbehörde
Marktplatz 1
74564 Crailsheim

+49 7951 403 - 1209
wahlen@crailsheim.de