Kommunal- und Europawahl 2024

Am 09. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Diese umfassen die Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte sowie des Kreistags. Gleichzeitig findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. 

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt Crailsheim und die Vertretung der Bürgerschaft. Alle grundsätzlichen Entscheidungen der Kommunalpolitik werden hier getroffen. Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und ehrenamtlichen, gewählten Mitgliedern. Bei der diesjährigen Gemeinderatswahl sind insgesamt 36 Gemeinderäte zu wählen. 

In den Stadtteilen Tiefenbach, Onolzheim, Roßfeld, Jagstheim, Westgartshausen, Goldbach und Triensbach gibt es gewählte Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte. Diese Gremien haben ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Ortschaft betreffen. Bei wichtigen örtlichen Angelegenheiten sind sie zu hören. Den gewählten Vorsitz eines Ortschaftsrates führt die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher.

Wahltermin

Die Wahlen finden als Urnenwahl und Briefwahl statt. Die Urnenwahl ist am 09. Juni 2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Briefwahlunterlagen können bis 7. Juni 2024, 18.00 Uhr beim Bürgerbüro beantragt werden.

Amtszeit

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Gemeinderats, des Ortschaftsrats sowie des Kreistags beträgt 5 Jahre. 

Die Amtszeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments beträgt ebenfalls 5 Jahre. 

Wahlrecht

Für den Gemeinderat und den Ortschaftsrat sind alle Deutschen sowie Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen bzw. in der Ortschaft ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten wahlberechtigt. Gleiches gilt für die Wählbarkeit in den Gemeinderat und den Ortschaftsrat.  
Daneben besitzen alle Deutschen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen das Wahlrecht und die Wählbarkeit in den Kreistag.

Für die Europawahl sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und das 16. Lebensjahr vollendet haben wahlberechtigt. Um bei der Europawahl gewählt werden zu können, muss eine Bewerberin/ein Bewerber wahlberechtigt sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch sind die sogenannten EU-Deutschen vom Wahlrecht erfasst, welche keine Wohnung in Deutschland haben, sondern seit mindestens drei Monaten in einem übrigen Mitgliedstaat der EU wohnen.

Weiterhin sind die sogenannten Auslandsdeutschen wahlberechtigt, auch wenn sie außerhalb von Deutschland sowie eines EU-Staates wohnen, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres einen mindestens 3-monatigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder sie aus anderen Gründen eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von diesen betroffen sind.
Im Falle der EU-Deutschen und Auslandsdeutschen findet die Wahlteilnahme nur auf Antrag statt. 

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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats erfolgte am 08. Februar 2024 unter „Amtliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Crailsheim. Daneben wurde die Bekanntmachung im Stadtblatt veröffentlicht. 

Ab 9. Februar 2024 bis spätestens 28. März 2024 um 18.00 Uhr können Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats von Parteien, mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen beim Bürgermeisteramt Crailsheim, Ressort Sicherheit & Bürgerservice, - Wahlamt -, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim schriftlich eingereicht werden. Dort sind auch entsprechende Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche und sonstige Erklärungen sowie Zustimmungserklärungen auf Wunsch erhältlich. Außerdem finden Sie unter „Downloads“ ausführliche Hinweise für die Aufstellung von Wahlvorschlägen. 

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