Kommunal- und Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Diese umfassen die Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte sowie des Kreistags. Gleichzeitig findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. 

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt Crailsheim und die Vertretung der Bürgerschaft. Alle grundsätzlichen Entscheidungen der Kommunalpolitik werden hier getroffen. Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und ehrenamtlichen, gewählten Mitgliedern. Bei der diesjährigen Gemeinderatswahl sind insgesamt 36 Gemeinderäte zu wählen. 

In den Stadtteilen Tiefenbach, Onolzheim, Roßfeld, Jagstheim, Westgartshausen, Goldbach und Triensbach gibt es gewählte Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte. Diese Gremien haben ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Ortschaft betreffen. Bei wichtigen örtlichen Angelegenheiten sind sie zu hören. Den gewählten Vorsitz eines Ortschaftsrates führt die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher.

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse können für die Europawahl am Sonntag, 09.06.2024 ab ca. 20.00 Uhr, sowie für die Kreistags-, Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen ab Montag, 10.06.2024 ab ca. 16.00 Uhr hier abgerufen werden.

Versand der Stimmzettel

Im Mai wurden die Stimmzettel der Kreistagswahl, der Gemeinderatswahl und ggf. der Ortschaftsratswahl zusammen mit einem Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe an alle Wahlberechtigten versandt. Füllen Sie diese Stimmzettel aus und beachten Sie dabei sowohl die Hinweise auf dem Merkblatt als auch die Hinweise auf den Stimmzetteln. Bringen Sie die ausgefüllten Stimmzettel anschließend zur Wahl am 09.06.2024 mit ins Wahllokal.

Hinweis: Bei den vorab versandten Stimmzetteln handelt es sich nicht um Briefwahlunterlagen. Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden Ihnen diese zusätzlich zugestellt. Aufgrund ähnlicher Ausliefertermine ist es auch möglich, dass Sie die Stimmzettel des Vorabversands erst nach der Zustellung der Briefwahlunterlagen erhalten. 

Briefwahlunterlagen beantragen

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Crailsheims erhalten ihre Wahlbenachrichtigung zur Kommunal- und Europawahl, die am 9. Juni 2024 stattfindet, per Post. Mit dieser Benachrichtigung können Sie nun auch den Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, können Sie die Unterlagen direkt im Bürgerbüro beantragen.

Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln!

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung Crailsheim (Bürgerbüro) in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, um 12.00 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden.

Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Crailsheim vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.

Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024 um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadtverwaltung Crailsheim (Bürgerbüro) nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden. 

In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18.00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nichtmöglich. Alle am Wahltag nach 18.00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wahltermin

Die Wahlen finden als Urnenwahl und Briefwahl statt. Die Urnenwahl ist am 9. Juni 2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Briefwahlunterlagen können bis 7. Juni 2024, 18.00 Uhr beim Bürgerbüro beantragt werden.

Amtszeit

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Gemeinderats, des Ortschaftsrats sowie des Kreistags beträgt 5 Jahre. 

Die Amtszeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments beträgt ebenfalls 5 Jahre. 

Wahlrecht

Für den Gemeinderat und den Ortschaftsrat sind alle Deutschen sowie Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen bzw. in der Ortschaft ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten wahlberechtigt. Gleiches gilt für die Wählbarkeit in den Gemeinderat und den Ortschaftsrat.  
Daneben besitzen alle Deutschen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen das Wahlrecht und die Wählbarkeit in den Kreistag.

Für die Europawahl sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und das 16. Lebensjahr vollendet haben wahlberechtigt. Um bei der Europawahl gewählt werden zu können, muss eine Bewerberin/ein Bewerber wahlberechtigt sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch sind die sogenannten EU-Deutschen vom Wahlrecht erfasst, welche keine Wohnung in Deutschland haben, sondern seit mindestens drei Monaten in einem übrigen Mitgliedstaat der EU wohnen.

Weiterhin sind die sogenannten Auslandsdeutschen wahlberechtigt, auch wenn sie außerhalb von Deutschland sowie eines EU-Staates wohnen, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres einen mindestens 3-monatigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder sie aus anderen Gründen eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von diesen betroffen sind.
Im Falle der EU-Deutschen und Auslandsdeutschen findet die Wahlteilnahme nur auf Antrag statt. 

Erklärvideos zur Kommunal- und Europawahl

Öffentliche Bekanntmachung

Die öffentlichen Bekanntmachungen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 erfolgten unter „Amtliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Crailsheim. Daneben wurden alle Bekanntmachungen im Stadtblatt veröffentlicht und sind unter den nachfolgenden Downloads abrufbar.

Ab 9. Februar 2024 bis spätestens 28. März 2024 um 18.00 Uhr können Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats von Parteien, mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen beim Bürgermeisteramt Crailsheim, Ressort Sicherheit & Bürgerservice, - Wahlamt -, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim schriftlich eingereicht werden. Dort sind auch entsprechende Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche und sonstige Erklärungen sowie Zustimmungserklärungen auf Wunsch erhältlich. Außerdem finden Sie unter „Downloads“ ausführliche Hinweise für die Aufstellung von Wahlvorschlägen. 

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