Wahlen 2025

Gemeinderatswahl am 23. März 2025

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt Crailsheim und die Vertretung der Bürgerschaft. Alle grundsätzlichen Entscheidungen der Kommunalpolitik werden hier getroffen. Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und ehrenamtlichen, gewählten Mitgliedern. Bei der diesjährigen Gemeinderatswahl am 23.03.2025 sind insgesamt 40 Gemeinderäte zu wählen.

Die Wahl findet als Urnenwahl und Briefwahl statt. Die Urnenwahl ist am 23. März 2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich. Briefwahlunterlagen können bis 21. März 2025, 18.00 Uhr beim Bürgerbüro beantragt werden.

Wahltermin

Die Wahl findet als Urnenwahl und Briefwahl statt. Die Urnenwahl ist am 23. März 2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich. Briefwahlunterlagen können bis 21. März 2025, 18.00 Uhr beim Bürgerbüro beantragt werden.

Amtszeit

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Gemeinderats dauert bis zum Ablauf des Tages an, an dem die nächste Kommunalwahl stattfindet. 

Wahlrecht

Für den Gemeinderat ist wahlberechtigt, wer

  • Deutscher oder Unionsbürger ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 3 Monaten einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat oder sich seit mindestens 3 Monaten sonst gewöhnlich in der Gemeinde aufhält (ohne eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland inne zu haben)
  • oder Rückkehrer ist. Rückkehrer sind Personen, die ihr Wahlrecht aufgrund Wegzuges verloren haben und vor Ablauf von 3 Jahren seit diesem Wegzug wieder in die Gemeinde ziehen. Sie erhalten mit Rückkehr ein sofortiges Wahlrecht.

Außerdem darf kein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht bestehen.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Ab 25. Oktober 2024 bis spätestens 09. Januar 2025 um 18.00 Uhr können Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats von Parteien, mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen beim Bürgermeisteramt Crailsheim, Ressort Sicherheit & Bürgerservice, - Wahlamt -, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim schriftlich eingereicht werden. Dort sind auch entsprechende Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche und sonstige Erklärungen sowie Zustimmungserklärungen auf Wunsch erhältlich. Außerdem finden Sie unter „Downloads“ ausführliche Hinweise für die Aufstellung von Wahlvorschlägen. 

Versand der Stimmzettel

Zwischen Ende Februar und Anfang März 2025 werden die Stimmzettel der Gemeinderatswahl zusammen mit einem Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe an alle Wahlberechtigten versandt. Füllen Sie diese Stimmzettel aus und beachten Sie dabei sowohl die Hinweise auf dem Merkblatt als auch die Hinweise auf den Stimmzetteln. Bringen Sie die ausgefüllten Stimmzettel anschließend zur Wahl am 23.03.2025 mit ins Wahllokal.

Hinweis: Bei den vorab versandten Stimmzetteln handelt es sich nicht um Briefwahlunterlagen. Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden Ihnen diese zusätzlich zugestellt. Aufgrund ähnlicher Ausliefertermine ist es auch möglich, dass Sie die Stimmzettel des Vorabversands erst nach der Zustellung der Briefwahlunterlagen erhalten. 

Briefwahlunterlagen beantragen

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Crailsheims erhalten ihre Wahlbenachrichtigung zur Gemeinderatswahl, die am 23. März 2025 stattfindet, per Post. Mit dieser Benachrichtigung können Sie nun auch hier den Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, können Sie die Unterlagen direkt im Bürgerbüro beantragen.

 
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung Crailsheim (Bürgerbüro) in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 22. März 2025, um 12.00 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. 

Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, sodass Missbrauch verhindert wird.

Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 21. März 2025 um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadtverwaltung Crailsheim (Bürgerbüro) nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden. 

In besonderen Ausnahmefällen (§ 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18.00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18.00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen zur Gemeinderatswahl am 23. März 2025 erfolgen unter „Amtliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Crailsheim. Daneben werden alle Bekanntmachungen im Stadtblatt veröffentlicht und sind unter den nachfolgenden Links abrufbar:

Downloads

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse für die Bundestagswahl können am Sonntag, 23.02.2025 ab ca. 20.00 Uhr hier abgerufen werden.

Kontakt

Stadtverwaltung Crailsheim
Ressort Sicherheit & Bürgerservice
Wahlbehörde
Marktplatz 1
74564 Crailsheim

+49 7951 403 - 1209
wahlen@crailsheim.de