Wohnungsnot

Wohnraum ist auch in Crailsheim knapp. Um eine Wohnung zu bekommen und zu behalten, müssen zwei Dinge zusammenkommen: bezahlbarer Wohnraum und finanzielle Stabilität bei den Bewohnern. Schnell passiert es deshalb, dass Menschen in Wohnungsnot oder Obdachlosigkeit geraten, Mietschulden machen müssen oder die finanzielle Belastung einer Wohnung nicht mehr stemmen können.
Hier gibt es weitere Informationen zur Wohnungssicherung und die wichtigsten Ansprechpartner und Beratungsstellen rund um das Thema Wohnungsnot.

Sozialmietwohnungen

Sozialmietwohnungen werden staatlich gefördert, um Menschen mit geringem Einkommen eine bezahlbare Unterkunft zu ermöglichen. Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialmietwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS), der nachweist, dass das eigene Einkommen nicht ausreicht (Einkommensgrenze).
Es kann in Crailsheim immer wieder zu Wartelisten für Sozialmietwohnungen kommen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren und den Antrag zu stellen.
Bei der Stadtverwaltung Crailsheim erhalten Sie Informationen zu aktuell verfügbaren Wohnungen und den Vergabekriterien. In Crailsheim gibt es außerdem verschiedene Wohnungsbaugesellschaften, die ebenfalls Sozialwohnungen anbieten.

Wohnungsnotfallhilfe - Fachberatung Erlacher Höhe

Erfahrene Fachleute der Erlacher Höhe beraten und unterstützen volljährige Menschen bei Wohnungsnot oder drohendem Wohnungsverlust. Als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle bietet die Erlacher Höhe persönliche Beratung und Betreuung bei behördlichen Angelegenheiten und rechtlichen Ansprüchen. Sie stellt die Grundversorgung sicher und hilft Wohnungsverlust möglichst zu vermeiden. Sie unterstützt bei der Wohnungssuche und vermittelt weiterführende Hilfsangebote. Die zentrale Anlaufstelle richtet sich an volljährige Menschen, die sich in Wohnungsnot befinden oder denen Wohnungsnot droht.

Obdachlosenbehörde - Stadt Crailsheim

Die Obdachlosenbehörde der Stadt Crailsheim berät und vermittelt Unterbringung bei drohender oder akuter Obdachlosigkeit. Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenbehörde ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Wohnsituationen oder in Wohnungsfragen weiterzuhelfen. Obdachlose Personen werden in städtischen Unterkünften untergebracht.
Für die Bekämpfung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit ist das Ressort Sicherheit & Bürgerservice, Sachgebiet Polizei- & Gewerberecht zuständig.