Pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige übernehmen eine wichtige, aber herausfordernde Aufgabe und stoßen dabei oft an ihre Grenzen. Es ist wichtig, sich über Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu informieren, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.
Finanzielle Unterstützung
Da Pflege oft mit hohen Kosten verbunden ist, ist es besonders wichtig, dass sowohl die pflegebedürftigen Menschen als auch die pflegenden Angehörigen über die verfügbaren Zuschüsse und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten informiert sind.
Digitale Pflegeanwendungen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sind Apps oder Programme, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen können. Sie fördern die Selbstständigkeit, helfen dabei, Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern, erleichtern pflegerische Abläufe, tragen zur Stabilisierung der Pflegesituation bei und ermöglichen einfachere Kommunikation und Organisation im Pflegealltag.
Unter bestimmten Voraussetzungen können DiPAs von der Pflegekasse teilweise oder sogar vollständig übernommen werden. Dafür müssen sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen sein. Eine digitale Liste über zugelassene DiPAs gibt es beim BfArM.
Familienpflegezeit
Der gesetzliche Anspruch auf Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Beschäftigte können sich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
Das Pflegeunterstützungsgeld wird bei der Pflegeversicherung der zu pflegenden Person beantragt und gibt Familien die Möglichkeit, sich im Akutfall um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, ohne sich um den Lohnausfall sorgen zu müssen. Es ist auch möglich, dass sich mehrere Angehörige die Pflege teilen - nacheinander oder parallel.Der
Haushaltshilfe
Die Krankenkasse oder die Pflegekasse bezahlt im Fall einer krankheitsbedingten, unfall- oder altersbedingten Pflegebedürftigkeit (bestehender Pflegegrad über Entlastungsbetrag) für eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe müssen Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das Formular "Antrag auf Haushaltshilfe" können Sie telefonisch anfordern oder von den Internetseiten Ihrer Krankenkasse herunterladen.
Heimkostenübernahme
Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Anteil der Pflegekosten im Heim. Bei vollstationärer Pflege zahlt jeder Bewohner mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Pflegeversicherung gewährt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen zur Deckung der pflegebedingten Aufwendungen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die vollstationär gepflegt werden, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Zuschuss von der Pflegeversicherung zu erhalten.
Das Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt übernehmen, wenn die eigenen finanziellen Mittel und Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Das wird als „Hilfe zur Pflege“ bezeichnet und ist eine Sozialleistung. Beratung und Informationen gibt es beim Sozialamt oder beim Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall.
Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um häusliche, ambulante oder stationäre Pflege sicherzustellen. Anspruch auf Hilfe besteht, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung vorliegt, wegen der dauerhafte Hilfe im Alltag benötigt wird, und weder der Pflegebedürftige selbst noch die Pflegekasse die Kosten übernehmen können. Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wird direkt beim Sozialamt gestellt.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Es wird unterschieden zwischen Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Hilfsmittel oder Pfleghilfsmittel müssen verordnet werden und bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkasse oder Pflegekasse.
Hilfsmittel wie Hörgeräte, Prothesen oder Rollatoren dienen dazu, gesundheitliche Probleme zu behandeln oder Behinderungen auszugleichen. Sie werden ärztlich verordnet und können bei der Krankenkasse beantragt werden. Diese übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Eine Zuzahlung ist jedoch immer erforderlich. Für Informationen und Beratung stehen die Krankenkassen, Sanitätshäuser oder Apotheken zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten, Pflegebadewannen, Pflegehilfsmittel zum An- und Ausziehen oder Lagerungshilfen. Sie sollen die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Auch sie müssen meist ärztlich verordnet werden und bedürfen der Genehmigung durch die Pflegekasse.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig ersetzt werden müssen, wie Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Fingerlinge oder Einmalschürzen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Verbrauchsartikel bis zu einem festgelegten monatlichen Höchstsatz.
Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen
Die gesetzlichen Pflegekassen bieten verschiedene Leistungen zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Dazu gehören Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen und die häusliche Pflege durch Angehörige sowie Pflegesachleistungen zur teilweisen Finanzierung von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel, wie etwa Pflegebetten oder Inkontinenzmaterial, werden anteilig übernommen, wobei bei Hilfsmitteln oft eine Zuzahlung erforderlich ist. Bei Bedarf können auch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Um diese Leistungen zu erhalten, muss der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad haben und einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse entscheidet dann, ob die Leistungen ganz oder teilweise übernommen werden.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung. Es wird gewährt, wenn die Pflege eigenständig organisiert wird, beispielsweise durch Angehörige. Das Geld wird nicht direkt an die Pflegeperson ausgezahlt, sondern an die pflegebedürftige Person selbst. Diese kann das Pflegegeld dann als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person.
Pflege-Pauschbetrag
Der Pflege-Pauschbetrag ist eine Steuererleichterung für pflegende Angehörige, die ihre Pflegeleistungen nicht in Rechnung stellen. Er kann von pflegenden Personen als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten gewährt und ist an die Pflegegrad-Stufen des betreuten Familienmitglieds gekoppelt.
Pflegeunterstützungsgeld
Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung für pflegende Angehörige, die kurzfristig aus dem Beruf aussteigen müssen, um einen Pflegefall zu betreuen. Es wird für maximal zehn Arbeitstage gezahlt und dient dazu, den Verdienstausfall während dieser Zeit zu kompensieren. Die Leistung wird bei der Pflegekasse beantragt und steht pflegenden Angehörigen zur Verfügung, die einen Pflegebedürftigen zu Hause betreuen. Voraussetzung ist, dass die Pflege kurzfristig und unvorhergesehen notwendig wird.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Absicherung, die bei anerkanntem Pflegegrad Kosten für ambulante oder stationäre Pflege, Pflegegeld und Hilfsmittel übernimmt. Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte haben eine private Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung greift, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Alter einen anerkannten Pflegegrad erreicht.
Entlastende Unterstützung
Pflegende Angehörige haben oft Schwierigkeiten, Pflege und eigenes Leben zu vereinbaren. Entlastungsangebote wie professionelle Hilfe, Kurzzeit- und Verhinderungspflege erleichtern den Alltag.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Leistungen wie Betreuungsangebote (zum Beispiel Tages- oder Einzelbetreuung), Maßnahmen zur Entlastung der Pflegepersonen (wie Pflegebegleiter) sowie praktische Hilfen im Haushalt oder organisatorische Unterstützung im Alltag können bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherer durch Vorlage entsprechender Belege im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet werden.
Ambulante Pflegedienste bieten sowohl häusliche Pflegesachleistungen an, also pflegerische Betreuung und Unterstützung bei Haushaltsaufgaben, als auch Leistungen der ambulanten Betreuung.
Nur Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag auch für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung zu nutzen, beispielsweise beim Duschen oder Baden.
Seit 2025 besteht zudem die Option, den Entlastungsbetrag bei bestimmten Voraussetzungen auch durch private Einzelhelfer erbringen zu lassen.
Letztlich ist eine individuelle Beratung wichtig, um die passenden und optimalen Leistungen zu erhalten. Die Krankenkasse oder der Pflegestützpunkt im Landkreis Schwäbisch Hall stehen Ihnen dafür unterstützend zur Verfügung.
Kuren für pflegende Angehörige
Kuren für pflegende Angehörige bieten eine wertvolle Möglichkeit zur Erholung und Entlastung vom fordernden Pflegealltag. Ambulante Kuren ermöglichen es den pflegenden Personen, tagsüber an therapeutischen Maßnahmen teilzunehmen und abends in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Alternativ gibt es auch stationäre Kuren, bei denen die pflegenden Angehörigen für eine bestimmte Zeit in einer spezialisierten Einrichtung betreut werden. Diese Kuren werden oft von den Krankenkassen oder der Pflegeversicherung unterstützt, insbesondere wenn eine gesundheitliche Belastung durch die Pflege vorliegt. Zur Entlastung von pflegenden Angehörigen gibt es vom Müttergenesungswerk spezielle Kurangebote. Information und Beratung gibt es beim Diakonieverband Schwäbisch Hall in Crailsheim und den Krankenkassen.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut zu werden. Diese Maßnahme dient zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, etwa während eines Urlaubs oder einer akuten Belastung. Kurzzeitpflege wird für bis zu 28 Tage im Jahr gewährt und die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem festgelegten Betrag. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und die Pflege zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann.
Hier finden Sie Adressen und Kontaktdaten der Anbieter von Kurzzeitpflege im Landkreis Schwäbisch Hall.
Reha für pflegende Angehörige
Die Rehabilitation für pflegende Angehörige bietet verschiedene Möglichkeiten, um ihre Gesundheit zu fördern und sie von den Anstrengungen der Pflege zu entlasten. Es gibt ambulante Rehabilitationsangebote, bei denen die Angehörigen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und regelmäßig Rehamaßnahmen wahrnehmen können. Zudem besteht die Option einer stationären Reha, bei der pflegende Angehörige für einen bestimmten Zeitraum in einer spezialisierten Einrichtung untergebracht werden. Beide Rehaformen beinhalten therapeutische Maßnahmen zur körperlichen und psychischen Erholung. Die Kosten für eine Reha können durch die Krankenkassen oder die Pflegeversicherung übernommen werden, wenn eine gesundheitliche Belastung durch die Pflege nachgewiesen wird.
Teilstationäre Tagespflege
Teilstationäre Tagespflege bietet pflegebedürftigen Menschen eine Betreuung außerhalb des eigenen Zuhauses, während die pflegenden Angehörigen entlastet werden. Tagsüber besuchen die Betroffenen eine Pflegeeinrichtung, wo sie betreut und versorgt werden können. Diese Form der Pflege kann regelmäßig oder nach Bedarf in Anspruch genommen werden und ermöglicht eine entlastende Auszeit für die Angehörigen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen der Pflegeversicherung, abhängig vom Pflegegrad. Eine Tagespflege ist besonders geeignet für Menschen, die tagsüber Unterstützung benötigen, aber noch im eigenen Zuhause leben können.
Hier finden Sie Adressen und Kontaktdaten der Tagespflegeangebote im Landkreis Schwäbisch Hall.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlastet, wenn sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen. Diese Pflege kann durch eine andere Person, zum Beispiel eine Pflegekraft oder einen ambulanten Pflegedienst, übernommen werden. Die Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen im Jahr gewährt und darf einen jährlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und die häusliche Pflege durch Angehörige stattfindet.
Lebensende, Verlust & Trauer
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Erfahrung. Trauerbegleitung, Gesprächskreise und Beratungsstellen können in dieser Zeit unterstützen. Rechtzeitige Vorsorge und finanzielle Hilfe bieten zusätzliche Entlastung. Der Austausch mit anderen und professionelle Begleitung helfen, den Schmerz zu verarbeiten.
Sterbebegleitung
Sterbebegleitung ermöglicht Familien, ihre Angehörigen in den letzten Phasen einfühlsam und respektvoll zu unterstützen. Fachkräfte begleiten sowohl die Betroffenen als auch die Familien mit emotionalem und praktischem Beistand. So können Angehörige den Abschied würdevoll gestalten und die verbleibende Zeit bewusst erleben.
Ambulanter Hospizdienst - Diakonieverband Schwäbisch Hall
Der ambulante Hospizdienst begleitet und berät kostenlos unheilbar Kranke und sterbende Menschen mit ihren Angehörigen Zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Auf Wunsch bietet der Dienst auch Trauerbegleitung an. Die Hospiz-Gruppe trifft sich zu monatlichen Gruppenabenden. Die konfessions- und kulturunabhängige Begleitung wird von Ehrenamtlichen geleistet.
Hospiz
Ein Hospiz bietet Familien in der letzten Lebensphase eines Angehörigen Unterstützung und Begleitung. Es hilft dabei, die schwierige Situation emotional zu bewältigen und gleichzeitig eine würdevolle Pflege und Betreuung für Sterbende sicherzustellen. Familien können auf die professionelle Hilfe von Hospizdiensten vertrauen, die sowohl medizinische als auch seelsorgerische Unterstützung bieten. In Crailsheim gibt es kein Hospiz. Stationäre Hospize in der näheren Umgebung finden Sie hier.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Die SAPV richtet sich an schwerstkranke und sterbende Menschen mit einer nicht heilbaren Erkrankung, die eine besonders aufwendige medizinische und pflegerische Versorgung benötigen. Ziel ist es, Lebensqualität und Selbstbestimmung bis zuletzt zu erhalten – in der vertrauten Umgebung zu Hause oder im Pflegeheim. Anspruch auf SAPV haben gesetzlich Versicherte mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder nicht gewünscht ist. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Trauerbegleitung
Mit dem Verlust eines geliebten Menschen umzugehen ist eine emotionale und organisatorische Herausforderung, mit der niemand allein bleiben sollte. In Crailsheim gibt es deshalb Angebote, die Hilfe, Beratung, Austausch und Seelsorge für trauernde Hinter Hinterbliebene anbieten.
Friedhof-Café – Ein Ort der Begegnung
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort der Trauer und Stille, sondern auch ein Raum für Begegnung und Austausch. Das Friedhof-Café am Bestattungspark auf dem Hauptfriedhof lädt Menschen ein, die trauern oder sich einsam fühlen.
An jedem ersten und dritten Sonntag im Monat ab 14:15 Uhr besteht die Möglichkeit, bei Kaffee und Gebäck ins Gespräch zu kommen, zuzuhören, Geschichten zu teilen und Trost zu finden.
Dieses Café möchte ein offener Ort sein, der Wege aus der Einsamkeit aufzeigt und Raum für gegenseitige Unterstützung bietet.
Seelsorge
"Ohne dich" - Hilfe für Suizidtrauernde
"Ohne dich" ist eine Selbsthilfegruppe für Menschen, die einen Angehörigen durch Suizid verloren haben. Die Trauergruppe ermöglicht den Austausch mit anderen Betroffenen in geschütztem Rahmen und gibt Orientierung und Halt. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig davon, wie lange der Suizid zurückliegt. Vor dem ersten Besuch wird um eine Anfrage per E-Mail gebeten.
Trauerangebote - Ev. Familien-Bildungsstätte Crailsheim
Die Ev. Familien-Bildungsstätte Crailsheim bietet als Teil des Trauernetzwerks des Landkreises verschiedene Angebote für trauernde Hinterbliebene an. Dazu gehören regelmäßig stattfindende offene Gesprächskreise wie das Dienstagscafé, der Sternelterntreff und der Trauerspaziergang sowie, Vorträge und Impulsveranstaltungen die das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven behandeln.
Trauernetzwerk der Landkreise Hohenlohe und Schwäbisch Hall
Das Trauernetzwerk ist eine ökumenische Kooperation verschiedener kirchlicher Beratungsstellen und Hospizdienste, die gemeinsam ein umfangreiches Programm zum Thema Trauer anbieten. Zu den Angeboten gehören Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen, Impulsveranstaltungen und Vorträge, die sich den verschiedenen Facetten der Trauerarbeit und Trauerbewältigung widmen. Das Programm ist hier auf der Homepage des Trauernetzwerks einsehbar.