Finanzielle Leistungen und Hilfen

Hilfe zum Lebensunterhalt

Sozialhilfe

Beschreibung

Was ist die Hilfe zum Lebensunterhalt?
Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine finanzielle Unterstützung, die Menschen gewährt wird, die ihren eigenen Lebensunterhalt nicht ausreichend decken können. Sie dient dazu, die grundlegenden Bedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft und Gesundheit zu sichern.

Wer kann Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen?

Wer keine Sozialleistungen empfängt und den notwendigen Bedarf an Ernährung, Kleidung und Unterkunft, einschließlich Heizung, Körperpflege, Hausrat und andere Bedürfnisse des täglichen Lebens weder aus eigenen Mitteln noch mit Hilfe anderer bestreiten kann, hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

Für Kinder und Jugendliche umfasst die Hilfe zusätzliche Leistungen, ausgerichtet auf Schulbildung, weiterführende Ausbildung oder betriebliche oder universitäre Ausbildung. Bildung und Teilhabe stehen hier im Zentrum und werden deshalb als eigenständiger Bedarf zusätzlich ausgezahlt. Die Bedarfe zur Teilhabe gelten auch für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Sie wird gewährleistet, wenn keine Möglichkeit besteht, von der eigenen Arbeit zu leben, wenn kein auskommendes Einkommen oder Vermögen besteht und keine ausreichende Hilfe durch Angehörige gegeben ist. Auch wenn keine genügende Hilfe durch andere Sozialleistungen abgedeckt werden kann, besteht Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

Wie und wo erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt?
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird beim Sozialamt beantragt.

 

Anschrift

Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

Homepage

www.LRASHA.de

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