Finanzielle Leistungen und Hilfen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe

Beschreibung

Was ist die Grundsicherung?
Grundsicherung im Alter (SGBXII) erhalten alle Personen, die vom Alter her Anspruch auf Rente haben und deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Der Anspruch errechnet sich aus der Differenz des individuellen Bruttobedarfs und des anrechenbaren Einkommens. Der Anspruch wird in der Regel vom örtlichen Träger der Sozialhilfe ermittelt. Im Landkreis Schwäbisch Hall ist das Sozialamt zuständig. Zum Umfang der Leistungen zählen der Regelbedarf, die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen.

Wer kann Grundsicherung bekommen?
Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Bedürftige, die entweder das Rentenalter erreicht haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

Wie und wo erhalten Sie weitere Informationen?
Beantragt werden kann die Grundsicherung beim Sozialamt des Landkreises.

Anschrift

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

Homepage

www.LRASHA.de

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