Allgemeine Infos zur Eheschließung

1. Anmeldung zur Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist der erste offizielle Schritt auf dem Weg zu Ihrer Hochzeit. Diese erfolgt frühestens 6 Monate vor der Eheschließung beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Erst nach der erfolgreich abgeschlossenen Anmeldung kann die Eheschließung stattfinden. Sie haben die Möglichkeit, einen Hochzeitstermin vorab per E-Mail zu reservieren (standesamt@crailsheim.de).

Welche Dokumente Sie einreichen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Standesamt telefonisch oder per Email Kontakt auf, um individuell zu klären, welche Unterlagen erforderlich sind.

2. Trauräume

Für Trauungen im Rathaus stehen Ihnen der Trauraum im Erdgeschoss (max. 34 Personen) oder der Ratssaal (max. 200 Personen) im 2. Obergeschoss zur Verfügung. Beide Räume sind barrierefrei zugänglich. Darüber hinaus sind folgende Räumlichkeiten außerhalb des Rathauses nutzbar:

  • Spitalkapelle (max. 100 Personen)
  • Villa am Kreckelberg (ca. 40 Personen, nur in den Sommermonaten an festgelegten Tagen) 


Hinweis: Für die Samstagstrauungen im Trauraum wird immer ein Samstag im Monat festgelegt. Das Datum richtet sich nach dem ersten Wunschtermin des jeweiligen Monats. Der Ratssaal sowie die Spitalkapelle können unabhängig vom Trausamstag nach Absprache gebucht werden. 

Candle-Light-Trauung: Die Stadt Crailsheim bietet jährlich an einem Wochenende in der Adventszeit Eheschließungen in besonderer Atmosphäre bei Kerzenschein an. 

3. Gebühren

  Kosten Informationen
Trauraum Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung des Raums an Eheschließungen sind unter der Woche zu unseren Öffnungszeiten oder an Trausamstagen möglich (zusätzliche Gebühr für Termine außerhalb der Öffnungszeiten i. H. v. 110,00 €)
Ratssaal 200,00 € Miete für Saal, Auf- und Abbau der Bestuhlung ggf. 110,00 € Gebühr für Trauungen außerhalb der Dienstzeiten
Spitalkapelle 500,00 € Raummiete, Auf- und Abbau der Bestuhlung sowie Reinigung ggf. 110,00 € Gebühr für Trauungen außerhalb der Dienstzeiten
Verfügbarkeit immer im Monat Juni. Sollten weitere Termin zur Verfügung stehen, finden Sie diese auf unserer Homepage.
Villa 78,00 € Aufwandspauschale für das Standesamt und 100,00 € Spende an den Verein Vogelfreunde  
Candle-Light-Trauung 195,00 € Gebühr für Dekoration (inkl. Forum für Sektempfang).  Zusätzlich 110,00 € Gebühr für außerhalb der Dienstzeiten.

Sonstige Gebühren:

Zusätzlich zu der Raummiete fallen noch die allgemeinen Verwaltungsgebühren im Rahmen einer Eheschließung an.

4. Trauzeugen

Trauzeugen sind gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Sie haben jedoch die Möglichkeit bis zu insgesamt zwei Zeugen schriftlich zu benennen. 

5. Persönliche Traurede und Gestaltung der Eheschließung

Ihre Traurede kann individuell gestaltet werden. Hierfür erhalten Sie bei Ihrem Traugespräch einen Fragebogen, mit dem Sie etwas über sich und Ihre Geschichte als Paar erzählen können. Da dies eine freiwillige Leistung ist, müssen Sie das Angebot nicht annehmen. Bitte senden Sie den Fragebogen spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung an die zuständige Kollegin zurück. Gehen Ihre Antworten später ein, können wir eine individuelle Rede nicht garantieren.

Gerne können Sie Ihre Eheschließung musikalisch begleiten lassen (maximal zwei Lieder). Bitte organisieren Sie selbst die Musikwiedergabe über unsere Anlage und teilen Sie uns mit, wer die Lieder abspielt und in welcher Reihenfolge diese wiedergegeben werden sollen.

Damit Sie die Erinnerungen an Ihren besonderen Tag festhalten können, dürfen Sie in Absprache mit der zuständigen Standesbeamtin filmen oder fotografieren. Die von der Standesbeamtin genehmigten Aufnahmen sind als Erinnerung nur für Sie persönlich und Ihre nahen Verwandten bestimmt.
 
Eine Veröffentlichung der erstellten Ton- und Bildaufnahmen, insbesondere im Internet oder ähnlichen Medien ist nicht gestattet, soweit auf diesen Bild- und Tonaufnahmen die Standesbeamtin oder Rathausmitarbeiter abgebildet und/ oder Tonaufnahmen der Standesbeamtin wiedergegeben werden.

6. Sonstiges

Am Tag der Eheschließung treffen sich das Brautpaar, die Gäste und Standesbeamtin ca. 10 Minuten vor der vereinbarten Uhrzeit. Sollte sich der Beginn der Trauung aufgrund einer Verspätung oder anderer Gründe durch das Brautpaar und/oder Ihren Gästen verzögern, kann nicht gewährleistet werden, dass die Trauung im geplanten zeitlichen Rahmen durchgeführt werden kann, wenn im Anschluss eine weitere Eheschließung stattfindet. Kommunizieren Sie dies bitte mit Ihren Gästen für einen reibungslosen Ablauf.

Ein Sektempfang in den Räumlichkeiten des Rathauses ist nicht möglich. Sollten Sie dennoch einen Sektempfang wünschen, kann dieser nur außerhalb des Rathauses (z. B. auf dem Marktplatz) stattfinden. Erfolgt Ihre Eheschließung in der Spitalkapelle ist der Sektempfang im Innenhof des Spital-Areals möglich. Wir bitten Sie, den Platz anschließend sauber zu hinterlassen. Für den Sektempfang an der Villa besteht eine gesonderte Regelung. Entsprechende Informationen erhalten Sie nach Wahl dieses Trauortes.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass das Werfen von Reis, Konfetti, Glitzer, Blüten oder Ähnliches an all unseren Trauorten untersagt ist. Bei Missachtung können Sie für die Reinigung bzw. die dadurch entstehenden Kosten haftbar gemacht werden.

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Kontaktdaten:

Irene Binder 
(Familienname Mann: A – G)
+49 7951 403-1120
irene.binder@crailsheim.de

Angela Wenzelburger
(Familienname Mann: H – K)
+49 7951 403-1118
angela.wenzelburger@crailsheim.de

Antonia Heck
(Familienname Mann: L – R)
+49 7951 403-1119
antonia.heck@crailsheim.de

Vanessa Ebert 
(Familienname Mann: S – Z)
+49 7951 403-1117
vanessa.ebert@crailsheim.de