Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen

Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Kindertageseinrichtung des Kindes statt und umfasst die bisher gebuchten Betreuungszeiten. Solange laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 ist, gelten weiterhin die Regeln der Notbetreuung.

Eltern die eine Notbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, bitten wir den Antrag auf Notbetreuung und die Arbeitgeberbescheinigung auszufüllen und in der Kindertageseinrichtgung abzugeben. Für die Kinder, die in den Kindertageseinrichtungen eine Notbetreuung erhalten, wird ein Mittagessen angeboten.

Die Eltern dieser Kinder können wie gewohnt das Mittagessen buchen. Haben Sie bereits für Ihr Kind ein Mittagessen gebucht, obwohl dieses nicht in der Notbetreuung ist, bitten wir Sie, dieses wieder zu stornieren. Ansonsten wird es Ihnen in Rechnung gestellt.


Antrag auf Notbetreuung (25 KB)

Arbeitgeberbescheinigung (15 KB)

Kontakt

Stadtverwaltung Crailsheim
Ressort Bildung & Wirtschaft
kita@crailsheim.de