Ganztagsbetreuung

Crailsheim baut Angebote aus

ein großer Platz mit Bank und angrenzendem Spielplatz, dahinter ein Schulgebäude
Auch die Grundschule in Altenmünster profitiert vom neuen Angebot.

Zum kommenden Schuljahr startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Auch in Crailsheim bereitet sich die Stadtverwaltung darauf vor und erweitert ihre Betreuungsangebote deutlich. Ziel ist es, Familien mehr Planungssicherheit zu geben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken.

Grundlage ist das Gesetz zur ganztätigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaGöG). Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben zunächst alle Kinder, die neu in die erste Klasse einer Grundschule, in die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder in eine Juniorklasse eintreten, einen Anspruch auf Betreuung. Dieser gilt ab dem ersten Schultag.

Angebote in Schul- und Ferienzeit
Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden Betreuung täglich von Montag bis Freitag. Die Unterrichtszeit zählt dabei mit. Das Angebot gilt sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien – mit Ausnahme von bis zu vier Wochen Schließzeit.

In den folgenden Schuljahren wird der Rechtsanspruch schrittweise auf die Klassen 2 bis 4 ausgeweitet. Vollständig umgesetzt ist er für alle Grundschulkinder bis zum Schuljahr 2029/2030. Im Schuljahr 2026/2027 gilt dieser jedoch zunächst nur für die Erstklässler. Für die Klassen 2 bis 4 können Eltern ihren Bedarf trotzdem anmelden. Eine Zusage ist hier allerdings nur möglich, wenn ausreichend Plätze vorhanden sind.

Ergänzend zu den schulischen Ganztagsangeboten bietet die Stadt eigene ergänzende Betreuungsangebote an. Dazu gehören die „Verlässliche Grundschule“ und die „Flexible Nachmittagsbetreuung“. Die Verlässliche Grundschule ermöglicht eine Betreuung vor und nach dem Unterricht – von 7.00 Uhr bis maximal 13.00 Uhr. Die Betreuung kann tageweise gebucht werden. Die Flexible Nachmittagsbetreuung schließt daran an und ist – je nach Buchung – bis 17.00 Uhr möglich. Von Montag bis Mittwoch beginnt sie nach dem jeweiligen Ganztagsunterricht. Am Donnerstag und Freitag, wenn kein Ganztag stattfindet, kann sie ab 13.00 Uhr stundenweise gebucht werden. An der Käthe-Kollwitz-Schule (SBBZ) läuft der Ganztagsbetrieb von Montag bis Donnerstag. Dort wird die Flexible Nachmittagsbetreuung nur freitags von 13.00 bis 15.30 Uhr angeboten. Eine spätere Betreuung ist nicht vorgesehen.

Betreuung auch in den Ferien
Auch in den Ferien gibt es ein Angebot. Die Stadtverwaltung organisiert gemeinsam mit der Gemeinde Satteldorf eine Ferienbetreuung, die von der Arbeiterwohlfahrt Schwäbisch Hall durchgeführt wird. Eltern können wochenweise eine Betreuung mit sechs oder acht Stunden täglich buchen. Die Betreuung findet in der Regel abwechselnd in Crailsheim und Satteldorf statt. An einzelnen festgelegten Tagen im Schuljahr 2026/2027 wird keine Ferienbetreuung angeboten.

Wichtig: Die kommunalen Betreuungsangebote sind kostenpflichtig. Eine Anmeldung bedeutet noch keine automatische Zusage. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Eltern eine Zu- oder Absage. Der Betreuungsbedarf muss bis spätestens 15. März 2026 gemeldet werden – online, per E-Mail oder per Post. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält ein Formular im Schulsekretariat.

Kontakt: Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Bildung & Wirtschaft, Sachgebiet Schulverwaltung, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim. Telefon: 07951 403-1215, E-Mail: schule@crailsheim.de.

(Erstellt am 17. Februar 2026)