Landtagswahl 2026
Stadt sucht helfende Hände
Ohne Wahlhelferinnen und Wahlhelfer keine Wahl: Für die Landtagswahl am 8. März 2026 sucht die Stadt Crailsheim engagierte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag Verantwortung übernehmen möchten. Wie Sie mithelfen können, welche Voraussetzungen gelten und wie der Einsatz abläuft.
Am Sonntag, 8. März 2026, wird in Baden-Württemberg der 18. Landtag gewählt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist die Stadt Crailsheim auf die Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen und sucht deshalb Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Vielfältige Aufgaben
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken am Wahltag in den Wahlvorständen oder bei der Auszählung der Briefwahlstimmen mit. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Ausgabe der Stimmzettel, die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses sowie die Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses.
Voraussetzung für den Einsatz ist die Wahlberechtigung zur Landtagswahl. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Einsatz in Schichten
Der Einsatz im Wahllokal erfolgt in der Regel in Schichten. Möglich ist eine Frühschicht von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie erneut ab 17.45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung, oder eine Spätschicht von 12.45 Uhr bis zum Ende der Stimmenauszählung. Die Einteilung übernimmt die jeweilige Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher.
Wer bei der Briefwahlauszählung hilft, wird ab 16.00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung eingesetzt.
Info: Interessierte können sich bis zum 9. Januar 2026 beim Wahlamt der Stadt Crailsheim melden. Das Wahlamt freut sich über jede ehrenamtliche Unterstützung. Kontakt ist per E-Mail an wahlen@crailsheim.de oder telefonisch unter 07951 / 403-1097 möglich.