Lärmschutz
Tempo 30 künftig auf Crailsheimer Hauptverkehrsstraßen
Die vom Gemeinderat beschlossene Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer in der Innenstadt sowie vielbefahrenen Durchfahrtsstraßen in den Stadtteilen wird zum 16. Dezember realisiert. Notwendig wurde der Beschluss aufgrund von gesetzlichen Lärmschutzvorgaben.
Die Schilder hängen teilweise schon, sind aber noch abgeklebt. Doch sie kündigen eine große Veränderung für Verkehrsteilnehmende in Crailsheim an. Ab dem 16. Dezember gilt in weiten Teilen der Innenstadt sowie stark befahrenen Hauptstraßen in den Stadtteilen Tempo 30 statt wie bisher 50. Zurückzuführen ist dies auf einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Sommer dieses Jahres.
Grundlage des Beschlusses ist eine Schalltechnische Untersuchung der Lärmschwerpunkte in der Stadt Crailsheim, die aufgrund von EU-Vorgaben sowie des Bundesimmissionsschutzgesetz regelmäßig durchgeführt werden muss. Dabei stellte sich heraus, dass an gleich mehreren Stellen in der Stadt die gesetzlich zulässigen Höchstwerte durch Lärmemissionen überschritten werden. Die Verwaltung ist daher verpflichtet, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen, um die Vorgaben einzuhalten, was nun durch die Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt wird.
Konkret betroffen sind in der Kernstadt die Wilhelm- und Karlstraße sowie Teile der Schillerstraße. Die Ellwanger Straße wird vom Kreisverkehr Bullinger Eck bis zur Straßenmeisterei geschwindigkeitsreduziert, während es die Schönebürgstraße von der Finanzamtskreuzung bis zum Kaufland betrifft. In Altenmünster wird Tempo 30 auf der Gaildorfer Straße zwischen der Ludwig-Erhard-Straße und der Goethestraße umgesetzt. Und auch in Roßfeld gilt ab dem 16. Dezember dann eine neue zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Haller Straße zwischen der Einmündung Hofwiesenstraße bis zur Einmündung Schwedenstraße.