Ungültige Gemeinderatswahl

Crailsheim verzichtet auf Klage

In einer Sondersitzung, der einige Gremiumsmitglieder online zugeschalten waren, entschied der Crailsheimer Gemeinderat, nicht zu klagen.

Der Gemeinderat Crailsheim hat sich in einer Sondersitzung gegen eine Klage gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart entschieden. Die Landesbehörde hatte die Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 für ungültig erklärt. Weitere Schritte bezüglich einer erneuten Wahl werden nach der Sommerpause ab dem 30. September im Gremium besprochen. Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer begrüßte diese Entscheidung und plädierte dafür, schnellstmöglich rechtssichere Verhältnisse zu schaffen.

Die Mehrheit des Gemeinderats Crailsheim hat sich in der Sitzung am 5. August 2024 gegen eine Klage entschieden: 34 Stadträtinnen und -räte stimmten mit Ja, 2 mit Nein und ein Mitglied enthielt sich. Damit folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung: Die Stadt Crailsheim verzichtet auf Klageerhebung gegen den Wahlprüfungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 26. Juli 2024.

Die Stadtverwaltung empfahl in der Sitzungsvorlage, auf die Einlegung von Rechtsmitteln zu verzichten, da diese nach der Bewertung keine Aussicht auf Erfolg haben und vielmehr zu weiteren Nachteilen führen würden. Ziel der Verwaltung und des geschäftsführenden Gremiums müsse es sein, schnellstmöglich rechtssichere Verhältnisse herzustellen und im Zuge einer Neuwahl wieder ein legitimiertes Gremium einzusetzen.
Außerdem wurde ausgehend von der BLC- Gruppierung (Bürgerliste Crailsheim) Akteneinsicht zur Korrespondenz der Verwaltung mit dem Regierungspräsidium beantragt, der das erforderliche Viertel des Gremiums zustimmte.

Oberbürgermeister will in Richtung Zukunft schauen
Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer kommentierte nach der Sitzung: „Es ist zu begrüßen, dass sich eine so deutliche Mehrheit gegen eine Klage entschieden hat und jene damit den Weg zur Herstellung rechtssicherer - oder zumindest rechtssichererer - Wahlvoraussetzungen ebnet. Anzuerkennen ist insbesondere das Einlenken derer, die sich bislang für einen Fortbestand der aktuellen Verhältnisse eingesetzt hatten. Gleichwohl ist es für mich unverständlich, dass einzelne Stadträte trotz vier ausgelassener Möglichkeiten selbst bei diesem Thema noch versuchen, die Verantwortung für die ungültige Wahl der Stadtverwaltung oder der Rechtsaufsichtsbehörde zu übertragen, obwohl deutlichste Appelle überhört und das Tauberbischofsheim-Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ihrerseits mit Blick auf unsere Situation fehleingeschätzt worden sind. Wir sollten nun aber die rückwärtsgewandte Diskussion beenden und unabhängig von parteipolitischem Denken zügig für eine rechtssichere Neuwahl im kommenden Jahr sorgen. Das sind wir den Kandidatinnen und Kandidaten, den Wählerinnen und Wählern sowie der kommunalpolitischen Handlungsfähigkeit der Stadt Crailsheim schuldig.“

Weiterer Fahrplan
Somit wird voraussichtlich in der ersten regulären Sitzungsrunde nach den Sommerferien, also am 30. September vorberatend im Hauptausschuss und am 10. Oktober beschließend im Gemeinderat, über eine Änderung des aktuellen Wahlsystems beraten. Hierbei kann auch ein Termin für die dann erforderliche Neuwahl vom Gemeinderat festgelegt werden. Die Stadtverwaltung geht derzeit davon aus, dass dieser Termin aus logistischen Gründen nicht vor März 2025 anberaumt werden kann.

(Erstellt am 06. August 2024)