Regierungspräsidium
Gemeinderatswahl für ungültig erklärt
Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hat die Gemeinderatswahl in Crailsheim vom 9. Juni für ungültig erklärt. Zu den Wahlen der Ortschaftsräte wurde noch keine abschließende Aussage im Wahlprüfungsbescheid getroffen. Diese Entscheidung folgte auf zwei gültige Einsprüche aus der Crailsheimer Bürgerschaft, die sich insbesondere gegen die unausgeglichenen Repräsentationsverhältnisse der sogenannten Unechten Teilortswahl richteten. Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer hatte im Vorfeld mehrfach vor den aus seiner Sicht problematischen Gegebenheiten gewarnt, was jedoch im Gemeinderat kein mehrheitliches Gehör fand. Jetzt ist der Gemeinderat gefragt, wie mit der Ungültigerklärung umgegangen werden soll. Möglicherweise geht es erneut an die Urnen, denn das RP verlangt, dass nun erneut gewählt wird.
Am Freitag wurde die Stadtverwaltung offiziell durch das Regierungspräsidium Stuttgart darüber informiert, dass die Gemeinderatswahl in Crailsheim für ungültig erklärt und den eingegangenen Wahlanfechtungen aus der Bürgerschaft stattgegeben werde. „Aus meiner Sicht musste die Prüfung des Regierungspräsidiums so ausfallen. Einzelne Stadtteile sind rechnerisch mit den Ihnen zugewiesenen Sitzen mit 30, 40, 50 und sogar bis zu 70 Prozent überrepräsentiert“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer. „Mehrfach hatten wir als Verwaltung in den vergangenen Jahren auf die aus unserer Sicht nicht rechtssicheren Verhältnisse in Crailsheim hingewiesen – jetzt müssen wir mit allen damit verbundenen Konsequenzen aus der Entscheidung umgehen.“ Gemäß Mitteilung des Stuttgarter Regierungspräsidiums muss die Gemeinderatswahl vom 9. Juni in Crailsheim wiederholt werden.
Nach den Ergebnissen der Kommunalwahl hätte der Gemeinderat künftig mit Ausgleichssitzen aus 43 Mitgliedern in sechs Fraktionen bestanden. Die Fraktionen der CDU, SPD und GRÜNEN hatten leichte Einbußen verzeichnet, AWV und BLC jeweils einen Sitz mehr erhalten und die AfD wäre mit drei Sitzen erstmalig in den Gemeinderat eingezogen. Diese Ergebnisse sind nach der Erklärung aus Stuttgart hinfällig.
Ablehnung. Widerspruch. Sondersitzung.
Vielfach hatte Crailsheims Oberbürgermeister in den vergangenen Jahren die Nachteile und Rechtsunsicherheit der Unechten Teilortswahl
kommunalpolitisch platziert und diskutiert. Dem Vorschlag der Stadtverwaltung Crailsheim zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl ist der Gemeinderat im Juni 2022 nicht mehrheitlich gefolgt. Im Anschluss an das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hinsichtlich der Ungültigkeit der Kommunalwahl in Tauberbischofsheim aus dem Jahr 2019 zur Klage mit Urteil vom 4. August 2021 hat der Oberbürgermeister das Thema im Mai 2023 erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Hierbei respektierte die Verwaltung das vorausgegangene Votum des Gemeinderats zur Beibehaltung der Unechten Teilortswahl, unterbreitete mit der Zusammenlegung von Wahlbezirken aber den Vorschlag, die Über- und Unterrepräsentation von Wahlbezirken auszugleichen.
Auch dieser Ansatz erzielte im Gemeinderat nicht die erforderliche Mehrheit, woraufhin der Oberbürgermeister von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machte. In der notwendigen Folgesitzung stimmte der Gemeinderat mit 13 Ja, 13 nein und einer Enthaltung ab. Eine Stimmengleichheit gilt als abgelehnt.
Nach einigen Monaten beantragte die GRÜNEN-Fraktion dann die Abschaffung der Unechten Teilortswahl. In der Beratung zu diesem Antrag im Dezember 2023 brachte die SPD-Fraktion den Kompromissvorschlag der Verwaltung – Beibehaltung der Unechten Teilortswahl, aber Zusammenlegung von Wahlbezirken – als Antrag ein. Doch auch hier wurde der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wie auch der Ursprungsantrag der GRÜNEN-Fraktion nicht beschlossen.
„So blieb trotz viermaliger Beratung im Gemeinderat am Schluss alles wie zuvor. Bereits im September 2019 hatte ich mit Präsentationen in den Ortschaftsräten über die Thematik aufgeklärt, es dann aber aufgrund von Corona ruhen lassen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Grimmer. „Rechtzeitig, zwei Jahre vor der diesjährigen Kommunalwahl, haben wir das Thema wieder aufgegriffen und zur Entscheidungsreife im Gemeinderat gebracht.“
Er bedauere, dass der Gemeinderat die Chance vertan habe, mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, die jetzt mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums eingetreten sind.
Wie es jetzt weitergeht
Am Montag, 5. August, wird es fristgerecht eine Sondersitzung des Gemeinderats um 18.00 Uhr im Ratssaal geben. Zuvor trifft sich dort der Hauptausschuss um 17.00 Uhr. Beide Sitzungen sind öffentlich.
Hier wird dem Gemeinderat die Möglichkeit gegeben, Rechtsmittel gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums einzulegen. Sollte sich der Gemeinderat dafür entscheiden, wird sich das Verwaltungsgericht Stuttgart damit befassen, erst in zweiter Instanz wäre es der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Hierbei kann derzeit noch keine verlässliche Aussage dazu getroffen werden, wann in einem solchen Fall mit einer endgültigen Entscheidung gerechnet werden darf. Es kann allerdings angenommen werden, dass von einem erheblichen Zeitraum der geschäftsführenden Tätigkeit des derzeitigen Gremiums ausgegangen werden müsste.
Verzichtet der Gemeinderat auf das Einlegen von Rechtsmitteln und akzeptiert damit die Entscheidung des Regierungspräsidiums, würde das Gremium vermutlich in der ersten regulären Sitzungsrunde nach den Sommerferien – also am 30. September vorberatend im Hauptausschuss und am 10. Oktober beschließend im Gemeinderat – über eine Änderung des aktuellen Wahlsystems beraten. Hierbei kann auch ein Termin für die dann erforderliche erneute Wahl vom Gemeinderat festgelegt werden.