Reinigungspflicht
Für saubere Gehwege sorgen Anwohnende
Aufgrund einer Anfrage in einer der letzten Sitzungen des Gemeinderats erinnert die Stadtverwaltung Crailsheim alle Bürgerinnen und Bürger an die wichtige Pflicht zur Reinigung und Instandhaltung der Gehwege. Eine ordentliche Gehwegreinigung trägt zur Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt bei und hilft, Unfälle zu vermeiden sowie mögliche rechtliche Konsequenzen abzuwenden. Für die Stadt Crailsheim wurde das in einer Satzung festgelegt, die bereits zum 1. Januar 1990 in Kraft trat.
Alle Anwohnenden, deren Grundstücke an öffentliche Straßen, Wege oder Plätze grenzen, sind für die Reinigung und Instandhaltung der Gehwege verantwortlich. Dies betrifft sowohl Eigentümer als auch Mieter und Pächter. Auch Anwohnende ohne direkten Straßenanschluss, aber mit Zugang zur Straße, müssen ihre Gehwege freihalten. In Fällen, wo mehrere Anwohnende für denselben Gehweg zuständig sind, besteht eine gemeinschaftliche Verantwortung.
Sauberkeit für Sicherheit
Die Gehwege müssen regelmäßig von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub befreit werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Reinigung gründlich erfolgt, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Staubentwicklung sollte durch Besprengung mit Wasser vermieden werden, es sei denn, besondere Umstände wie Frostgefahr im Winter sprechen dagegen. Der gesammelte Kehricht darf nicht in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen geschüttet werden, sondern muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
Für die allgemeine Reinigung der Gehwege sind keine speziellen Uhrzeiten festgelegt. Die Reinigung sollte regelmäßig und nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung durchgeführt werden.
Besonderheiten bei Schnee und Eis
Im Winter müssen Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Hier gelten spezifische Zeiten: werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr. Bei fortwährendem Schneefall ist es notwendig, bis 21.00 Uhr wiederholt zu räumen und zu streuen. Verwenden Sie dazu abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt, Granulat oder Asche. Der Einsatz von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen wie bei Eisregen erlaubt und muss auf das Nötigste beschränkt sein. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahnen geschoben werden, sondern sollte auf geeigneten Stellen auf Ihrem Grundstück gelagert werden.
Die Stadt Crailsheim appelliert an alle Anwohnenden, die Regeln sorgfältig zu beachten. Es geht nicht nur darum, empfindliche Geldbußen zu vermeiden, sondern vor allem um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitbürgerinnen und Mitbürger. Eine regelmäßige und gründliche Reinigung der Gehwege trägt wesentlich dazu bei, eine sichere und saubere Umgebung für alle zu gewährleisten.