Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme vormerken
Kindergärten und Krippen in Crailsheim
Im Stadtgebiet Crailsheim gibt es insgesamt 19 städtische Kindertageseinrichtungen, davon 15 Kindergärten und vier Krippen. Neben den städtischen Einrichtungen gibt es zwölf weitere Kindergärten und Krippen in freier Trägerschaft.
Eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen und deren Kontaktdaten finden Sie hier.
Die Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen sowie die aktuellen Schließzeiten für das Kindergartenjahr 2023/2024 finden Sie unter den markierten Begriffen.
Seit dem 01.01.2024 werden Vormerkungen nur noch online entgegengenommen.
Hinweis für Kindergärten:
Die Platzvergabe erfolgt unabhängig der Trägerschaft durch die Stadtverwaltung Crailsheim.
Hinweis für Krippen:
Die Platzvergabe erfolgt über den jeweiligen Träger (Kontaktdaten siehe oben).
Hier gelangen Sie zur Platzbedarfsmeldung für einen Krippenplatz oder einen Kindergartenplatz:
Onlineformular zur Vormerkung
Bitte beachten Sie, dass Vormerkungen, die bis zum 28. Februar 2025 online abgesendet werden, im Hauptvergabeverfahren berücksichtigt werden. Die Platzvergabe erfolgt erst nach dem 28. Februar 2025 nach Punktesystem, nicht nach Eingangsdatum der Vormerkung.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die geltenden Platzvergabekriterien gelten seit dem 01.01.2024.
Verfahrensablauf
Platzvergabe
Genaue Informationen zum Platzvergabeverfahren, den städtischen Einteilungskriterien und Fristen finden Sie in unserem „Leitfaden über die Anmeldung, Platzvergabe und Aufnahme von Kindern in städtischen Kindertagesstätten“.
Betreuungsmöglichkeiten
Für Personensorgeberechtigte mit Beschäftigungsnachweis stehen folgende Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Ihr Kind kann täglich 5 und mehr Stunden/Tag bzw. 25 und mehr Stunden/Woche betreut werden. Für eine Betreuung von 7 und mehr Stunden/täglich bzw. 35 und mehr Stunden/Woche haben alle Personensorgeberechtigte jährlich jeweils ein Beschäftigungsnachweis vorzulegen. Aus dieser muss der Betreuungsbedarf ersichtlich sein. Die Betreuungszeit beinhaltet neben der eigentlichen Beschäftigungszeit auch die Fahrzeiten (Hin- und Rückfahrt sowie die Trafficzeit) der Personensorgeberechtigten zum Arbeitgeber. Die Bringzeit für berufstätige Personensorgeberechtigte ist täglich bis um 08.30 Uhr möglich.
Die städtischen Kindergärten haben eine reguläre Öffnungszeit bis 16 Uhr. Sollten Sie aus beruflichen Gründen eine Betreuung bis 17 Uhr oder 18 Uhr benötigen, so teilen Sie uns dies bitte bei der Platzbedarfsmeldung über die App mit. Bitte beachten Sie, dass eine Öffnungszeit bis 17 Uhr nur im Kindergarten Safari, Kreuzberg und bis 18 Uhr nur im Kindergarten Sonnenschein, Roßfeld möglich ist. Sollten Sie eine Betreuung innerhalb dieser Zeiten benötigen, wird Ihr Kind diesen Kindertageseinrichtungen zugeteilt werden, sofern Plätze zur Verfügung stehen.
Für nicht beschäftigte Personensorgeberechtigte steht folgende Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung:
Die Betreuungszeit beträgt mindestens 5 Stunden und maximal 6 Stunden täglich. Die Bring- und Abholzeiten sind von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr.
Mittagessen
In allen 19 Kindertagesstätten wird ein warmes, bedarfsgerechtes, ausgewogenes und vollwertiges Mittagessen angeboten. Dieses kann bis freitags um 10 Uhr für die komplette kommende Woche im Schulverpflegungssystem bestellt werden. Vorab muss das Konto über paydirekt aufgeladen werden. Bitte beachten Sie: Abbestellungen des Mittagessens sind täglich bis 7 Uhr möglich.
Fristen
Informationen zu den Fristen erhalten Sie im „Leitfaden über die Anmeldung, Platzvergabe und Aufnahme von Kindern in städtischen Kindertagesstätten“.
Erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung werden benötigt:
- Beschäftigungsnachweis
- Ggf. Nachweis alleiniges Sorgerecht
- Ggf. Nachweis über pflegebedürftige Person oder Person mit Behinderung im Haushalt
Für die Aufnahme werden zusätzlich benötigt:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung/Nachweis über die Masernschutzimpfung
Allgemeine Unterlagen:
- Medikamentenverordnung
Kosten
Die Übersicht der aktuellen Elternbeiträge für die Betreuung eines Kindes in einer städtischen Kindertageseinrichtung finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Kosten erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail beim Sachgebiet Kindertagesstätten.
Hinweise
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne telefonisch unter +49 7951 403-1261 oder per E-Mail unter kita@crailsheim.de beim Sachgebiet Kindertagesstätten.
Rechtsgrundlage
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit Sachgebiet Kindertagesstätte der Stadt Crailsheim.