Banner über den Stadteinfahrten – Reservierung und Genehmigung
An den Crailsheimer Stadteinfahrten, Ellwanger Straße, Schönebürgstraße, Blaufelder Straße und Haller Straße haben Unternehmen, Vereine, Institutionen und Privatpersonen die Möglichkeit, Werbebanner über den Straßen anzubringen.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Polizei- & Gewerberecht
+49 7951 403-1208
sicherheit@crailsheim.de
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Das Banner muss einen eindeutig werblichen Charakter haben, z.B. für Verkaufsaktionen oder Veranstaltungen.
Verfahrensablauf
Interessierte richten zunächst Ihre Anfrage mit der Nennung des gewünschten Reservierungszeitraums per E-Mail oder telefonisch an die Stadtverwaltung Crailsheim, Sachgebiet Polizei- & Gewerberecht. Nach Bestätigung des Termins wird der Antrag sowie eine Vorlage mit den Größenangaben des Werbebanners an den Interessenten verschickt. Beide Dokumente sind auch unter dem Punkt "Onlineantrag und Formulare" abrufbar.
Der Antrag muss ausgefüllt wieder an die Stadtverwaltung zur Genehmigung eingereicht werden. Nach Genehmigung des Antrags ist der Prozess abgeschlossen. Die Produktion und das Anbringen der Banner müssen von den Interessenten selbst organisiert werden.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Sondernutzung (Transparente) gemäß § 16 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg
Kosten
Die Kosten pro Transparent und Woche belaufen sich auf 200 Euro.
Hinweise
Bei diesem Vorgang handelt sich um eine Sondernutzungserlaubnis, die als Satzung hier abrufbar ist.