Behördenwegweiser

Wohngeldbehörde

Beschreibung

Was ist Wohngeld?
Wohngeld erhält, wer nicht über ausreichendes Einkommen verfügt, um seinen Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

Wer kann Wohngeld beziehen?
Anspruch und Höhe hängen von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab. Ob Ratsuchende einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie im Internet mit Hilfe vom Wohngeldrechner ermitteln.

Wie und wo beantragen Sie Wohngeld?
Die Wohngeldbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Hinweis: Für die Einwohnerinnen und Einwohner einzelner Großer Kreisstädte ist möglicherweise das Landratsamt zuständig. Die Verwaltungen der Gemeinden, die keine Wohngeldzuständigkeit haben, nehmen Ihren Antrag aber entgegen und leiten ihn an die zuständige Stelle weiter.

Hausanschrift

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
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Übergeordnete Dienststellen

Sachgebiet Bürgerbüro

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