Ukraine-Krieg

Aktuelles

Aufenthaltserlaubnis für die Ukrainer verlängert

Noch gültige Aufenthaltstitel für ukrainische Flüchtlinge behalten ihre Gültigkeit. Inhabern der Aufenthaltsgenehmigungen bleibt die Beantragung einer Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde erspart. 

Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine bis 2025 verlängert 

Gemäß der Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung der Ukraine werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltsgenehmigungen für vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes Ausländer, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland gereist sind, erteilt. Für eine Verlängerung ist für die Geflüchteten kein Besuch bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.

Residence permit for Ukrainians extended

ВНЖ для українців продовжено

Weitere Hilfsangebote

Für viele Menschen sind die Bilder, die aus Ukraine seit einigen Tagen die Welt erreichen, nur schwer zu ertragen. Nach Jahrzehnten des Friedens ist in Europa wieder ein Krieg ausgebrochen, dessen Sinn sich niemandem erschließt. Auch Crailsheims Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer zeigt sich geschockt: „Wir alle wünschen uns wohl nichts sehnlicher als dass weitere Eskalationen auf politischer Ebene noch abgewendet werden können.“

Über eine Millionen Menschen haben bereits die Flucht ergriffen und verlassen das Land, das in weiten Teilen bis vor Kurzem noch ihre friedliche Heimat war. Derzeit ist noch völlig unklar, wie viele der Geflüchteten nach Crailsheim kommen werden.

Auch die Stadt Crailsheim bereitet sich darauf vor, aus dem Krieg Geflüchtete aufzunehmen. In der Bürgerschaft ist die Hilfsbereitschaft ebenfalls immens. Betroffen von dem russischen Angriff ist jedoch nicht nur die Ukraine selbst, sondern auch die Crailsheimer Partnerstadt Bilgoraj in Polen, die nur 75 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt liegt und als Anlaufstelle für hunderte Geflüchtete dient.

Auf dieser Seite hat die Verwaltung alle notwendigen Informationen und Ansprechpartner für Unterstützungsangebote oder auch -leistungen zusammengefasst.

Ich habe Wohnraum, den ich zur Verfügung stellen möchte. An wen kann ich mich wenden?

Um auf alle Unwägbarkeiten vorbereitet zu sein, bittet die Stadtverwaltung um Unterstützung seitens der Bürgerschaft. Haus- und Wohnungsbesitzer, die über Wohnraum in Crailsheim verfügen, den sie derzeit nicht benötigen, werden gebeten, sich bei der Verwaltung unter Angabe der Wohnungsgröße, Raumanzahl und verfügbaren Zeitraum zu melden. Die Ansprechpartnerinnen des Sachgebiets Zuwanderung & Integration stehen unter +49 7951 2966207 oder integration@crailsheim.de zur Verfügung.

Ich bin Ukrainerin/Ukrainer und lebe in Crailsheim. Kann ich die Stadt bei ihrer Arbeit unterstützen?

Viele Ukrainerinnen und Ukrainer stehen derzeit intensiv mit Verwandten und Freunden in ihrem Heimatland in Kontakt und versuchen diese womöglich nach Deutschland in Sicherheit zu bringen. Die Stadtverwaltung möchte hier unterstützen und ist auf der Suche nach Menschen, die sich beispielsweise als Übersetzer anbieten möchten. Neu in einem fremden Land und einer fremden Stadt benötigt Zeit der Eingewöhnung und der Unterstützung bei der ersten Orientierung. Auch hier freut sich die Verwaltung über Unterstützung bei der ersten Orientierung. Die Ansprechpartnerinnen des Sachgebiets Zuwanderung & Integration stehen unter +49 7951 2966207 oder integration@crailsheim.de zur Verfügung.

Ich habe geflüchtete Ukrainer bei mir aufgenommen. Wie kann ich diese bei der Stadt anmelden, damit sie auch Sozialleistungen erhalten?

Der Rat der Europäischen Union hat Anfang März das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen festgestellt. Damit steht den Geflüchteten ein spezieller Schutzstatus zu, bei dem sie kein Asylverfahren durchlaufen müssen, sondern bis zu drei Jahre in Deutschland leben können. Zudem ist es ihnen erlaubt, in Deutschland arbeiten zu gehen.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf Kindergeld und andere Familienleistungen, solange eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, nach deren Beendigung Arbeitslosengeld I bezogen oder Elternzeit genommen wird.

Voraussetzung für die Leistungen ist, dass die Geflüchteten in Crailsheim gemeldet sein müssen. Hierzu müssen sie das Bürgerbüro aufsuchen und sich ganz normal anmelden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter +49 7951 403-0 zur Verfügung.

Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen sich die Geflüchteten bei der Ausländerbehörde melden, wo sie erkennungsdienstlich behandelt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter den Telefonnummern +49 7951 403-1254 sowie +49 7951 403-1275 oder per Mail sicherheit@crailsheim.de erreichbar.

Wie kann ich unsere Partnerstadt Bilgoraj in Polen unterstützen?

Die Crailsheimer Bevölkerung kann aktiv mit Spenden die Hilfsaktionen der Stadt Bilgoraj unterstützen. Gespendet werden kann auf das eingerichtete Spendenkonto mit der IBAN PL25 1020 3147 0000 8402 0166 8292, BIC BPKOPLPW unter dem Verwendungszweck „Crailsheim hilft“.

Firmen und Unternehmen, welche der Crailsheimer Partnerstadt Bilgoraj, die nahe an der ukrainischen Landesgrenze liegt, helfen möchten und eine Spendenquittung benötigen, können dies nun ebenfalls machen. Unter dem Stichwort „Bilgoraj“ kann das Geld auf das Konto der Stadt Crailsheim, IBAN DE 74 6225 0030 0000 0022 80 sowie BIC SOLADES1SHA, überwiesen werden. Die Verwaltung leitet das Geld dann nach Bilgoraj weiter.

Von Sachspenden wird derzeit gebeten abzusehen, da diese nur schwer zielgerichtet geliefert werden können. Zudem sind aktuell alle notwendigen Güter in Polen noch erhältlich, sodass mit Geldmitteln besser geholfen werden kann.

Wie kann ich die Flüchtlingsarbeit in Crailsheim unterstützen?

Spenden sind an die Bürgerstiftung Crailsheim möglich. Diese Gelder kommen ukrainischen Flüchtenden in Crailsheim zugute: Bürgerstiftung Crailsheim, IBAN DE19 6225 0030 0001 5064 79, BIC SOLADES1SHA, Verwendungszweck: "Ukraine".

Von Sachspenden wird derzeit gebeten abzusehen, da diese nur schwer zielgerichtet geliefert werden können. Zudem sind aktuell alle notwendigen Güter in Polen noch erhältlich, sodass mit Geldmitteln besser geholfen werden kann.