Vergabe der Grundstücke an Bauherrengemeinschaften
Verfahrensablauf
1. Informationsgespräche
Für alle interessierten Bauherren werden Informationsgespräche angeboten. Anschließend führt die Stadt auf Wunsch der Interessierten eine Liste mit Kontaktdaten, die nach Zustimmung der Bauherren mit anderen Interessenten ausgetauscht wird. Das soll die Findung geeigneter Baupartner unterstützen.
2. Gruppenfindung
Veröffentlichung der Ausschreibung wird mit einer Bewerbungsfrist von ca. 9 Monaten und gezielte Aufforderungen an Interessierte mit dem Aufruf, sich zu bewerben. Ziel dieser Phase ist die Gruppenfindung. Außerdem soll sich die Gruppe erste Gedanken zum Bauvorhaben machen und sich mit der Finanzierbarkeit auseinandersetzen. Die Erfüllung der Grundvoraussetzungen (z. B. Finanzierungsnachweis, Vollständigkeit der Gruppe von mind. 2/3) müssen über ein vorgegebenes Datenblatt nachgewiesen werden.
3. Sichtung der Bewerbungen
Die eingegangenen Bewerbungen werden gesichtet und die Grundvoraussetzungen und Zulassung der Bewerbungen zum Verfahren durch das Ressort Finanzen, SG Liegenschaften (2 Wochen) werden geprüft.
4. Präsentieren der Projekte
Der mündliche Vergabevorschlag wird durch das Ressort Finanzen, Sachgebiet Liegenschaften, Ressort Stadtentwicklung, Sachgebiet Stadtplanung und Ressort Immobilienmanagement, Sachgebiet Hochbau, in einem gemeinsamen Termin, der innerhalb von vier Wochen nach Sichtung und Zulassung der Bewerbungen stattfindet, getroffen. In diesem Termin präsentieren die Bauherrengemeinschaften ihr Projekt. Aus jeder Fraktion kann ein Mitglied in das Expertengremium entsandt werden. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderats sind an diesem Termin teilnahmeberechtigt. Die Vergabeentscheidung trifft am Ende der Gemeinderat.
5. Sitzungsvorlage erstellen
Erstellung einer Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss zur Vorberatung und für den Gemeinderat zur Entscheidung (2 Monate).
6. Vergabeentscheidung und Kaufvertragsabschluss
Mitteilung der Vergabeentscheidung an Interessenten, Verkaufsverhandlungen und Kaufvertragsabschluss (2 bis 3 Monate).
7. Planungsphase
Ab Abschluss des Kaufvertrags beginnt für die Bauherrengemeinschaft die Planungsphase. Im Kaufvertrag wird daher eine Pflicht zum Baubeginn von 1,5 Jahren (sonst ein Jahr) und eine Fertigstellungsverpflichtung von drei Jahren (sonst 2,5 Jahre) gewährt.
8. Umsetzung
Umsetzung des Bauvorhabens.
9. Vertragsüberwachung
Vertragsüberwachung während und nach der Bauphase.