Jugendgemeinderatswahl 2026
Wahl des 11. Crailsheimer Jugendgemeinderats
Seit dem Jahr 2001 gibt es in Crailsheim einen Jugendgemeinderat. Er hat ein Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen jugendrelevanten Angele-genheiten der Stadt. Die Mitglieder des Jugendgemeinderats, die auf zwei Jahre gewählt sind, sollen bei allen die Jugend betreffenden Aufgaben mitwirken. In Angelegenheiten der Jugend hat das Gremium das Recht, dem Gemeinderat Anträge zu unterbreiten.
Voraussetzung für die Wahl ist es, dass sich mindestens 14 Personen als Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen lassen und sich mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Jugendlichen an der Wahl zum 11. Jugendgemeinderat der Stadt Crailsheim beteiligen.
Wahltermin
Die Wahl des 11. Jugendgemeinderats findet als Urnenwahl und Briefwahl statt. Dafür muss die Mindestanzahl von 14 Bewerbern erreicht sein, ansonsten gilt die Wahl als gescheitert. Die Urnenwahl ist vom 16. bis 21. März 2026 möglich. Briefwahlunterlagen können vorher beim Wahlamt beantragt werden.
Amtszeit & Mitgliederzahl
Die Amtszeit für die Mitglieder des Jugendgemeinderats beträgt zwei Jahre, gerechnet ab dem ersten Zusammentreffen des neu gewählten Gremiums. Das bestehende Gremium bleibt bis dahin im Amt. Gewählt werden 14 Jugendgemeinderätinnen und -räte.
Wahlrecht
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Jugendlichen, die frühestens am 22. März 2007 aber spätestens am 21. März 2012 geboren sind und seit spätestens dem 21. Dezember 2025 ihren Hauptwohnsitz in Crailsheim haben.
Bewerbungen
Bewerbungen können ab dem 20. November 2025 bis spätestens 6. Februar 2026 beim Wahlamt der Stadtverwaltung, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim schriftlich eingereicht werden. Die dafür erforderlichen Formblätter werden von der Stadt-verwaltung zur Verfügung gestellt.
Die Bewerbung muss den Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Angaben über Beruf, Berufsausbildung oder die besuchte Schule und die Kontaktdaten enthal-ten. Dieses Formblatt umfasst auch eine Erklärung über die Bereitschaft, im Falle der Wahl die Grundwerte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes der Bun-desrepublik Deutschland und deren Gesetze bei Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu beachten sowie eine Datenschutzerklärung.
Das Formblatt ist von der Bewerberin oder dem Bewerber und den Erziehungsbe-rechtigten handschriftlich zu unterzeichnen.
Die Formblätter sind allen Jugendlichen per Post zugegangen. Darüber hinaus sind die Formblätter bei den folgenden Stellen sowie unter Downloads als PDF-Datei erhältlich:
Downloads
Bewerbungsformular (566 KB)
Kontakt
Stadtverwaltung Crailsheim
Ressort Sicherheit & Bürgerservice
Wahlamt
+49 7951 403-1257
Alexandra.Rossmanith@crailsheim.de