Jugendgemeinderatswahl 2026

Wahl des 11. Crailsheimer Jugendgemeinderats

Am 21. März 2026 findet die Wahl des 11. Jugendgemeinderats der Stadt Crailsheim statt. Zu wählen sind 14 Jugendgemeinderäte.

Aufgrund von § 15 a der Richtlinien zur Errichtung eines Jugendgemeinderats der Stadt Crailsheim wird die 11. Wahl des Jugendgemeinderats als Urnenwahl und Briefwahl durchgeführt.

Die Stadt Crailsheim bildet einen Wahlbezirk. Den Wahlberechtigten gehen bis 23. Februar 2026 die Wahlbenachrichtigungen samt den erforderlichen Unterlagen zu. Außerdem enthalten diese Wahlbenachrichtigungen konkrete Angaben zum Ablauf der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort, bis spätestens Freitag, 13. März 2026 um 12.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Crailsheim beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Samstag, 21. März 2026 bis 18.00 Uhr bei dem/der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde eingegangen sein.

Die Stimmabgabe ohne Briefwahl ist in folgenden Wahllokalen möglich: 

Datum Ort Uhrzeit
Montag, 16. März 2026 Eichendorffschule  08.00 - 10.15 Uhr
Montag, 16. März 2026 Gewerbliche Schule Crailsheim 11.00 - 13.30 Uhr
Dienstag, 17. März 2026  Realschule am Karlsberg 08.00 - 10.30 Uhr
Dienstag, 17. März 2026  Kaufmännische Schule Crailsheim 11.00 - 13.30 Uhr
Mittwoch, 18. März 2026 Lise-Meitner-Gymnasium 08.00 - 10.30 Uhr
Mittwoch, 18. März 2026 Realschule zur Flügelau 11.00 - 13.30 Uhr
Donnerstag, 19. März 2026  Albert-Schweitzer-Gymnasium  08.00 - 10.30 Uhr
Donnerstag, 19. März 2026  Eugen-Grimminger-Schule 11.00 - 13.30 Uhr
Freitag, 20. März 2026 Leonhard-Sachs-Schule 08.00 – 10.30 Uhr
Samstag, 21. März 2026 Rathaus Bürgerbüro 09.00 - 12.00 Uhr


Die Kandidatenübersicht ist allen Jugendlichen per Post zugegangen. Darüber hinaus ist sie unter Downloads als PDF-Datei erhältlich.

Voraussetzung für die Einrichtung des Jugendgemeinderats ist, dass sich mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Jugendlichen an der Wahl zum Jugendgemeinderat beteiligen. 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wählerinnen und Wähler haben insgesamt 14 Stimmen. Sind mehr als 14 Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig. 

Die Jugendgemeinderatswahl findet in Form einer Mehrheitswahl statt. Es können nur Bewerbern/Bewerberinnen, die im Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen gegeben werden. Es können Bewerbern/Bewerberinnen eine, zwei oder drei Stimmen gegeben werden. Auf dem Stimmzettel müssen die Bewerber/Bewerberinnen, denen Stimmen gegeben werden sollen, ausdrücklich als gewählt gekennzeichnet werden. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er 

  • ein Kreuz oder eine 1 in das Kästchen hinter dem Namen des Bewerbers/der Bewerberin einträgt, wenn er an diese Person eine Stimme vergeben will, 
  • eine 2 in das Kästchen hinter dem Namen des Bewerbers/der Bewerberin einträgt, wenn er an diese Person zwei Stimmen vergeben will, 
  • eine 3 in das Kästchen hinter dem Namen des Bewerbers/der Bewerberin einträgt, wenn er an diese Person drei Stimmen vergeben will. 


Möglich ist auch eine Kennzeichnung auf sonst eindeutige Weise.

Beleidigende oder auf die Person des/r Wählers/in hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Wahlumschlag sowie jede Kennzeichnung des Wahlvorschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 

Gewählt werden kann bis Samstag, 21. März 2026 um 18.00 Uhr. Bis dahin müssen die Wahlunterlagen spätestens bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim abgegeben bzw. eingegangen sein. Die abschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses am Samstag, 21. März 2026 ab 20.30 Uhr ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Downloads

Kandidatenübersicht (1,3 MB)

Kontakt

Stadtverwaltung Crailsheim
Ressort Sicherheit & Bürgerservice
Wahlamt
+49 7951 403-1257
Alexandra.Rossmanith@crailsheim.de