Finanzielle Leistungen und Hilfen

BAföG

Beschreibung

Was ist BAföG?
BAföG (Berufsausbildungsförderungsgesetz) ist eine sozialstaatliche Leistung, die es jedem ermöglichen soll, eine Erstausbildung oder ein Erststudium zu absolvieren. Ob man Anspruch auf BAföG hat, ist abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen und vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners. Die Förderungsdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit.

Wer kann BAföG bekommen?
Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Vollzuschuss. Das heißt, dass die Förderung nicht zurückgezahlt werden muss. Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Es muss also maximal die Hälfte zurückgezahlt werden. In Ausnahmefällen wird auch bei Studierenden Vollzuschuss gewährt, beispielsweise für Auslandsstudiengebühren, die für ein Studienjahr bezuschusst werden können (also nicht anteilig zurückgezahlt werden müssen). In Einzelfällen kann BAföG-Förderung zudem als zinsfreies Staatsdarlehen (Volldarlehen) gewährt werden, etwa als spezielle Unterstützung zum Erreichen des Studienabschlusses nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Wie und wo erhalten Sie BAföG?
BAföG muss schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann mit dem Antragsblatt per Post oder elektronisch gestellt und übermittelt werden.

Weitere Informationen:
Informationen und Antragsformulare gibt es unter www.bafög.de
Auf www.bafoeg-rechner.de kann der eigene Anspruch berechnet werden.

Wenn Sie BAföG erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.